Das Berliner Kammergericht macht den russischen Präsidenten Wladimir Putin mitverantwortlich für den Auftragsmord im Kleinen Tiergarten in Berlin im Jahr 2019. Das geht aus der schriftlichen Urteilsbegründung gegen den Attentäter Vadim K. hervor, über die der “Spiegel” berichte.
Darin zitiert der 2. Strafsenat über mehrere Seiten Aussagen Putins über das Anschlagsopfer Zelimkhan Khangoshvili. Demnach bezeichnete der russische Präsident den einstigen Tschetschenien-Kämpfer unter anderem als “blutrünstigen Mörder” und “Terroristen” und sagte mit Blick auf Deutschland: “Bei Ihnen gehen solche Banditen in Berlin spazieren.” In den Augen des Senats hat Putin mit seinen Aussagen das Attentat “ausführlich gerechtfertigt” und deutlich gemacht, dass die Russische Föderation in Khangoshvili einen “Staatsfeind” gesehen habe, “dessen Liquidierung sie als gerechtfertigt ansah”. Im Urteil wird dies als eines von mehreren Indizien für einen staatlichen Mordauftrag gewertet. Der Attentäter K. hatte sich am 23. August 2019 im Kleinen Tiergarten seinem Opfer auf einem Fahrrad genähert und den Asylbewerber, der seit 2016 in Deutschland lebte, mit einer schallgedämpften Pistole erschossen. Bei seiner Flucht konnte der Russe nahe der Spree von der Polizei festgenommen werden. Das Berliner Kammergericht verurteilte ihn im Dezember zu lebenslanger Freiheitsstrafe und stellte eine besondere Schwere der Schuld fest. Das Urteil ist rechtskräftig.
dts Nachrichtenagentur