Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) will die Möglichkeiten zur Regulierung der Energiemärkte verschärfen. Die spezielle Missbrauchsaufsicht für Strom- und Gasanbieter, die sich aus Paragraph 29 des “Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen” (GWB) ergibt, soll verlängert werden, wie es aus einem Papier zur Wettbewerbspolitik aus Habecks Ministerium hervorgeht, über das das “Handelsblatt” (Dienstagausgabe) berichtet.
Die Regelung, die ansonsten dieses Jahr auslaufen würde, wurde in den Nullerjahren eingeführt. Seither müssen Strom- und Gasanbieter nachweisen, dass der Grund für eine Preiserhöhung gestiegene Kosten in der Produktion sind – ansonsten ist die Erhöhung unzulässig. Außerdem können die Anbieter bei unzulässigem Verhalten leichter bestraft werden. Habeck will die Regelung zudem auf die Fernwärme ausweiten. “Die Wettbewerbspolitik kann dazu beitragen, kurz- und mittelfristig den Anstieg des Preisniveaus für Energie zu dämpfen”, heißt es im Ministeriumspapier. Allerdings sind sowohl Verlängerung als auch Ausweitung der Regelungen umstritten. Es ist fraglich, wie viel die aktuellen Anstiege der Energiepreise mit fehlendem Wettbewerb auf den Märkten zu tun haben. “Dafür fehlen die Daten. Entscheidungen über die Regulierung an dieser Stelle kommen also zu früh”, sagte Achim Wambach, Präsident des Leibniz-Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW), dem “Handelsblatt”. Zur Fernwärme sagte Jürgen Kühling, Vorsitzender der unabhängigen, deutschen Monopolkommission: “Ein Vorgehen der Kartellbehörden gegen Fernwärmeversorger ist vom Verfahren her schwierig, daran ändert eine Verschärfung der Missbrauchsaufsicht nichts.” Besser als die schnelle Ausweitung der Vorschrift sei es, eine genauere Prüfung anzustoßen, ob in der Fernwärme die Gefahr überhöhter Preise bestehe und mit welcher Regelung dem am wirksamsten begegnet werden könne. Der Präsident des Bundeskartellamts, Andreas Mundt, unterstützt Habecks Vorstoß. “Eine Verlängerung bedeutet eine Verlängerung für eine schlagkräftige Missbrauchsaufsicht in der Energiewirtschaft”, sagte er. Auch eine Erweiterung auf die Fernwärme sei sinnvoll. “Hier können die Kunden nicht einfach den Versorger wechseln, so dass eine kartellrechtliche Aufsicht bei der Fernwärme umso mehr geboten ist”, erklärte Mundt.
dts Nachrichtenagentur