KfW-Zuschüsse für energetische Gebäudesanierung können wieder beantragt werden

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Die im Januar gestoppten Zuschüsse der staatlichen KfW-Bank für die energetische Gebäudesanierung können ab der kommenden Woche wieder beantragt werden. Der Haushaltsausschuss bewilligte insgesamt 9,5 Milliarden Euro für die Bundesförderung für effiziente Gebäude, wie es aus dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hieß. Es bleibt allerdings dabei, dass beim Neubauförderprogramm nach der sogenannten Effizienzhaus-Stufe 55 (EH55) nur noch Altanträge abgearbeitet werden.

Am 24. Januar hatte die Regierung die KfW-Förderung für energieeffiziente Häuser gestoppt, weil wegen einer Flut von Anträgen die Fördertöpfe für die Zuschüsse für klimafreundlichere Gebäude aufgezehrt waren. Fortan konnten keine neuen Anträge für Fördermittel in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) mehr gestellt werden.

Betroffen von dem Stopp waren bei Neubauten einerseits die KfW-Zuschüsse im Bereich EH55, diese wären aber ohnehin Ende Januar ausgelaufen. Außerdem galt der sofortige Förderstopp auch für den höheren Standard EH40 und zudem für die energetische Sanierung von Gebäuden.

Letztere kann nun wieder starten. Zwar muss das Finanzministerium die sogenannte Verpflichtungsermächtigung noch unterschreiben, das gilt aber als Formsache. Die Ermächtigung sei erforderlich, damit die KfW alle bis zum verkündeten Förderstopp eingegangenen Anträge “zügig bearbeiten und bewilligen” kann, sofern sie förderfähig sind, hieß es aus dem Wirtschaftsministerium. Außerdem könne mit den Mitteln die Sanierungsförderung wieder aufgenommen werden, neue Anträge seien ab kommender Woche möglich.

Der Bundesverband energieeffiziente Gebäudehülle (BuVEG) begrüßte den Schritt: Die Fortsetzung der Sanierungsförderung sei ein “zentraler Baustein zur Erreichung der Klimaschutzziele”. Der Gebäudebestand sei ein “Verbrauchsriese” und “bisher nicht klimafit”. Demnach hätten 30 Prozent der Wohngebäude in Deutschland noch immer die schlechtesten Energieeffizienzklassen G und H. Der Bestand müsse “noch intensiver” modernisiert werden, erklärte der Verband.

Beim Neubauförderprogramm nach EH55 bleibt es bei der Abarbeitung von Altanträgen; für die strengere Effizienzhaus-Stufe 40 arbeiten die Ministerien für Wirtschaft und Bau den Angaben zufolge an einem neuen Förderprogramm, das bis zum Jahresende befristet und auf eine Milliarde Euro gedeckelt sein soll. Dazu liefen aber noch Gespräche.

Für die Zukunft soll die Gebäudeförderung “insgesamt neu ausgerichtet” werden, verlautete aus dem Ministerium von Robert Habeck (Grüne). Der Bundesminister hatte bereits anlässlich des Förderstopps eine Neuregelung angekündigt. Spätestens ab Januar 2023 soll ein neues Programm “Klimafreundliches Bauen” starten. Hierbei gehe es darum, eine “klimapolitisch ambitionierte, ganzheitlich orientierte Förderung für neue Gebäude” aufzusetzen. Das sehe auch der Koalitionsvertrag vor.

Quelle: AFP

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