Die EU-Kommission wird wohl in Kürze den umstrittenen Rechtsstaatsmechanismus einsatzbereit machen. Die Brüsseler Behörde muss zwar noch Leitlinien verabschieden, wie dieses neue Instrument in der Praxis angewandt wird, das werde aber “eher in zwei als in drei Wochen” geschehen können, zitiert die “Süddeutsche Zeitung” (Freitagausgabe) aus Kommissionskreisen.
Die Regelung erlaubt es der Kommission erstmals, Fördergelder zurückzuhalten, wenn Rechtsstaatsprobleme im Empfängerland die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel gefährden. Dies könnte Ungarn und Polen treffen. Beide Regierungen klagten gegen den Mechanismus. Am Mittwoch wies der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg diese Klage jedoch zurück. Die Kommission präsentierte im Sommer einen Entwurf der Leitlinien für dieses Instrument, diese Gebrauchsanweisung wird jetzt im Lichte des Urteils überarbeitet. Nach der Verabschiedung durch das Kommissarskollegium kann der Mechanismus dann genutzt werden. Mit Blick auf die notwendigen Änderungen am Leitlinien-Entwurf berichtet die “Süddeutsche Zeitung” unter Berufung auf Kommissionskreise, dass der Europäische Gerichtshof in seinem Urteil höhere Anforderungen an die Beweisführung gestellt habe, dass ein Rechtsstaatsproblem wirklich zum Missbrauch von EU-Geldern führt: Dieser Zusammenhang müsse nach Auffassung der Richter “genuin” sein, wohingegen die Kommission bislang davon ausgegangen sei, dass eine “hinreichend direkte” Verbindung für eine Verfahrenseröffnung ausreiche, schreibt die Zeitung unter Berufung auf Kommissionskreise.
dts Nachrichtenagentur