Das Bundesfinanzministerium will den umstrittenen Zins auf Steuernachzahlungen und -erstattungen künftig an den Basiszins der Bundesbank koppeln. “Der neue Zinssatz soll in grober Anlehnung an den Basiszinssatz ermittelt werden und ein Mischzinssatz zwischen Guthabenzinsen und Verzugszinsen sein”, sagte die parlamentarische Staatssekretärin Katja Hessel der “Welt”.
Wichtig sei, dass die Umsetzung für die Bürger und Unternehmen möglichst einfach sei und Planungssicherheit gegeben werde. Eine verfassungskonforme Neuregelung werde man “zeitnah” angehen. Der Basiszinssatz nach Paragraf 247 Bürgerliches Gesetzbuch wird halbjährlich von der Bundesbank berechnet. Er liegt aktuell bei minus 0,88 Prozent. Zur genauen Berechnung des künftigen Steuerzinses äußerte sich die FDP-Bundestagsabgeordnete Hessel nicht. Im September des vergangenen Jahres brachte die FDP-Fraktion, die damals noch in der Opposition war, einen Antrag in den Bundestag ein, nach dem der Steuerzins künftig “für jeden Monat ein Zwölftel des Basiszinssatzes im Sinne von § 247 des Bürgerlichen Gesetzbuchs, zumindest aber 0,1 Prozent” betragen soll. Die CDU/CSU-Fraktion spricht sich für eine Komplettabschaffung des Steuerzinses aus. “Gerade vor dem Hintergrund eines teils ins Negative gehenden Marktzinses ist eine Abschaffung des Zinssatzes für Nachzahlungszinsen geboten”, heiß es in einem Antrag der Fraktion, der am Donnerstag im Bundestag diskutiert werden soll.
Die finanzpolitische Sprecherin Antje Tillmann verwies auf den Leitzins der Europäischen Zentralbank, der bereits seit März 2016 unverändert bei null Prozent liege. “Bei so niedrigen Zinsen ist es ein Gebot der Steuergerechtigkeit, die Zinssätze endlich an die Leitzinsen anzupassen”, sagte Tillmann. Die Union sieht in der Komplettabschaffung zudem einen Beitrag zum Bürokratieabbau und zur Steuervereinfachung. Die Zinsberechnungen seien komplex und schwer verständlich.
Das Bundesverfassungsgericht hatte den bisherigen Steuerzins im August vergangenen Jahres für verfassungswidrig erklärt. Die sechs Prozent pro Jahr, die der Fiskus seit Jahrzehnten bei Nachzahlungen und Erstattungen ansetzt, seien angesichts der allgemein niedrigen Zinsen aus der Zeit gefallen, entschieden die Richter. Sie gaben dem Gesetzgeber bis zum 31. Juli 2022 Zeit, eine neue Regelung zu finden.
dts Nachrichtenagentur