Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) will mit dem neuen Rechtsinstitut der “Verantwortungsgemeinschaft” auch Wahlverwandtschaften jenseits der Ehe fördern. “Menschen wollen füreinander Verantwortung übernehmen”, sagte er der “Welt” (Donnerstagausgabe).
Eine freiheitliche Rechtsordnung müsse diesem Wunsch gerecht werden und “Rechtsinstitute zur Verfügung stellen, mittels derer die Menschen ihre Vorstellungen vom gemeinsamen guten Leben umsetzen können”. Die Zukunftsfähigkeit der Ehe stehe zwar nicht in Zweifel, sagte Buschmann, der selbst verheiratet ist. Doch die Ehe passe eben nicht zu jedem Lebensentwurf. “Auch im Rahmen von Freundschaften und Wohngemeinschaften tragen Menschen Verantwortung füreinander, die sie rechtlich abgesichert sehen wollen.” Mit der Verantwortungsgemeinschaft wolle die Ampel einen “flexiblen und unbürokratischen Rahmen” schaffen, um jenseits der Ehe die Übernahme von Verantwortung zu ermöglichen und zu fördern. “Dieses neue Rechtsinstitut wird niemandem etwas wegnehmen. Aber es wird vielen den Alltag erleichtern”, so der Liberale. “Es geht darum, der Vielfalt der Lebensentwürfe Rechnung zu tragen.” Für den Gesetzentwurf seien allerdings “umfangreiche Vorarbeiten auch mit anderen Ressorts” notwendig, sagte ein Sprecher des Justizministeriums. “Ein Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens ist nicht vor der Mitte der Legislaturperiode zu erwarten.” Details zur Ausgestaltung stehen deshalb noch nicht fest. Allerdings will das Ministerium sich dabei auf das 2020 vorgelegte Eckpunktepapier der FDP-Fraktion stützen. “Die im Antrag aufgeführten Inhalte bilden einen Orientierungspunkt bei den anstehenden legislativen Entwurfsarbeiten”, sagte der Sprecher. Dem Eckpunktepapier zufolge soll eine “Verantwortungsgemeinschaft” durch zwei oder mehrere Erwachsene unbürokratisch durch Eintragung beim Standesamt geschlossen und wieder aufgelöst werden können. Grundvoraussetzung ist lediglich ein “tatsächliches persönliches Näheverhältnis”. Die Ausgestaltung von Rechten und Pflichten soll stufenweise erfolgen. Die Spanne reicht hier von gegenseitigen Auskunfts- und Vertretungsrechten bis hin zu Pflege- und Unterhaltsleistungen. Ob, unter welchen Umständen und in welchem Umfang finanzielle Vorteile in Anspruch genommen werden können, müsse aber wie alle anderen inhaltlichen Fragen noch geklärt werden, stellte das Justizministerium klar. Protest gegen die Pläne kommt aus der Union. Sie halte das Vorhaben für ideologisch motiviert, verfassungsrechtlich problematisch und im Ergebnis für überflüssig, so die stellvertretende Fraktionsvorsitzende Andrea Lindholz (CSU). “Damit schwächt die Ampel das durch unser Grundgesetz besonders geschützte Institut der Ehe, indem sie eine Art `kleine Ehe` mit weniger Bindungswirkung für die Partner eröffnet”, sagte sie der “Welt”. “Damit öffnet die Ampel der Beliebigkeit Tür und Tor.” Wer heute dauerhaft Verantwortung füreinander übernehmen möchte, könne dies unabhängig vom Geschlecht durch eine Eheschließung tun. “Wem die Bindungen der Ehe zu weitreichend sind, kann jetzt schon Vertrauenspersonen auch außerhalb von Paarbeziehungen bestimmte vertragliche Sonderstellungen einräumen, zum Beispiel medizinische Vollmachten oder Vollmachten bei Bankgeschäften.” Auch die stellvertretende CSU-Chefin Dorothee Bär sieht keinerlei Bedarf für die “Verantwortungsgesellschaft”. “Schon heute lassen sich nahezu alle angeführten Verhältnisse anderweitig vertraglich regeln”, sagte sie der “Welt”. Bei näherer Betrachtung verkomme diese Partnerschaftsform daher zu einem “Steuersparmodell für ein bestimmtes Klientel: mit ähnlichen Privilegien wie eine Ehe, aber nicht denselben Pflichten. Das Institut der Ehe soll geschwächt und die Gesellschaft umgebaut werden.” Für Bär ebnet die Ampel damit gar den Weg in eine Vielehe: “Wie sollte man künftig einem Mann verwehren, sich drei Frauen zu halten? Das Modell der Ampel ist mit unserer Kultur in keiner Weise vereinbar, und ich bin sicher, dass dabei vor allem Frauen unter die Räder kommen.”
dts Nachrichtenagentur