Ausfälle in der häuslichen Pflege wegen der einrichtungsbezogenen Impfpflicht sollen notfalls auch von Nachbarn betroffener Pflegebedürftiger kompensiert werden. Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine schriftliche Frage der Linksfraktion hervor, über die der “Spiegel” berichtet.
“Zur Vermeidung von pflegerischen Versorgungsengpässen im häuslichen Bereich können Pflegekassen für Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 nach ihrem Ermessen Kostenerstattung in Höhe der ambulanten Sachleistungsbeträge” gewähren, heißt es in der Antwort des Bundesgesundheitsministeriums. Mit dieser Regelung sei “eine flexible Möglichkeit bereitgestellt, um coronabedingte Versorgungsengpässe bei der Pflege zu Hause besser aufzufangen”. Mit den Mitteln könne “Ersatz bis hin zur Unterstützung durch Nachbarn organisiert werden”. Wie viele Pflegekräfte wegen Einführung der Impfpflicht ausfallen könnten, dazu liegen der Bundesregierung keine Zahlen vor. Mit Blick auf mögliche Engpässe in den Krankenhäusern wird in der Antwort auf die Verantwortung der Länder verwiesen: “Diese haben dafür Sorge zu tragen, dass die Krankenhäuser in der Lage sind, ihrem Versorgungsauftrag nachzukommen.” Der Parlamentarische Geschäftsführer der Linksfraktion, Jan Korte, kritisierte diese Haltung: Wer sich richtigerweise um die Gesundheit von Menschen auf den Stationen oder in den Heimen sorge, der müsse sich auch für den Personalplan in diesen Einrichtungen interessieren. “Dass Karl Lauterbach sich hier einen schlanken Fuß macht und die Verantwortung auf die Länder und sogar bis auf die Nachbarn abschiebt, ist völlig verantwortungslos”, sagte Korte.
dts Nachrichtenagentur