Ein möglicher Verkauf der Wirtschaftsauskunftei Schufa wäre nach Ansicht der Aufseher datenschutzrechtlich nicht bedenklich. “Datenschutzrecht gilt für die Schufa Holding AG unabhängig davon, wie die Aktionäre zusammengesetzt sind”, sagte der zuständige hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (HBDI), Alexander Roßnagel, den Zeitungen der Funke-Mediengruppe.
“Es ist für den Datenschutz von Vorteil, dass der Investor EQT die Transparenz der Datenverarbeitung für die betroffenen Personen thematisiert, eine stärkere Orientierung am Verbraucherschutz in Aussicht stellt und verspricht, dass es keine Speicherung von Datensätzen außerhalb von Europa geben werde.” Der schwedische Finanzinvestor hat beim Kartellamt die vollständige Übernahme der Schufa angemeldet. Die 1927 als Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung gegründete Gesellschaft ist die größte und wichtigste Auskunftei dieser Art in Deutschland. Sie gehört rund 30 Einzelaktionären, darunter zahlreichen Sparkassen, Banken und Genossenschaftsbanken. Über die Jahre hinweg hat die Schufa sensible Daten von 68 Millionen Deutschen und sechs Millionen Firmen gesammelt, insgesamt mehr als eine Milliarde Datensätze. EQT will mit der Übernahme der Schufa das Geschäft europäisch ausrichten. “Verbraucherfreundliche Innovationen wie ein Datencockpit, in dem jeder von der Schufa Erfasste jederzeit seine Daten einsehen kann, Benachrichtigungen an Verbraucher, wer ihre Daten abgefragt hat oder welche Daten sich verändert haben, Hinweise, wie die Bonität verbessert werden kann, oder ein elektronisch gestütztes Beschwerdemanagement, in dem jede betroffene Person Fehler in den Daten einfach melden und korrigieren lassen kann, sind zukunftsweisend”, bewertete Roßnagel die Pläne. “Wer sie umsetzt, ist für den Datenschutz letztlich weniger entscheidend.”
dts Nachrichtenagentur