Das Bundeskriminalamt kann das geänderte Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG), das soziale Netzwerke seit dem 1. Februar verpflichtet, ihm strafbare Inhalte zu melden, bis auf weiteres nicht vollstrecken. Das sagte ein Sprecher des Bundeskriminalamt (BKA) dem “Redaktionsnetzwerk Deutschland” (Mittwochausgaben).
“Bis heute haben sich die nach dem NetzDG verpflichteten Telemediendiensteanbieter trotz entsprechender Aufforderungen technisch nicht an das Bundeskriminalamt angebunden, sodass von diesen elektronisch derzeit keine Meldungen von strafbaren Inhalten an das BKA übermittelt werden können”, sagte er. Gleichwohl habe die beim BKA eingerichtete Zentrale Meldestelle für strafbare Inhalte im Internet (ZMI) am Dienstag wie geplant ihre Arbeit aufgenommen. Es würden “dezentrale Meldestrukturen, die in den Ländern zur Bekämpfung von Hass und Hetze im Internet bereits bestehen, beim BKA zentral zusammengeführt”, sagte der Sprecher. Das betreffe Informationen aus Hessen, NRW und Baden-Württemberg. Bisher mussten soziale Netzwerke strafbare Inhalte nur löschen. Jetzt müssen sie diese an das BKA melden. Bereits im Sommer letzten Jahres haben Facebook und Google jedoch Anträge auf Einstweilige Anordnung gegen das Gesetz eingereicht. Zuletzt haben auch Tiktok und Twitter geklagt.
Sie betrachten das neue NetzDG als unverhältnismäßig. Das zuständige Bundesjustizministerium hat daraufhin schon vor der Bundestagswahl entschieden, das Gesetz nicht zu vollziehen, sondern die Gerichtsentscheidung abzuwarten. Sollte das Gericht den Anträgen auf Einstweilige Anordnung stattgeben, würde das Gesetz nicht vollstreckt, bis eine Entscheidung in der Hauptsache fällt.
dts Nachrichtenagentur