Vor dem Bundesverfassungsgericht sind Klimaschützer mit ihrem Versuch gescheitert, die Bundesländer stärker in die Pflicht zu nehmen. Der Erste Senat nahm gleich elf Verfassungsbeschwerden gar nicht zur Entscheidung an, die sich zum Teil gegen bereits bestehende Landesklimaschutzgesetze und zum Teil gegen das Unterlassen einiger Landesgesetzgeber richteten.
Die Kläger wollten die Länder dazu bringen, einen Reduktionspfad für Treibhausgase gesetzlich zu normieren. Das Gericht stellte zwar erneut fest, dass die Grundrechte davor schützten, dass die Treibhausgasminderungslast einseitig auf spätere Zeiträume verlagert wird; Beschwerdeführer müssten sich daher mit einer Verfassungsbeschwerde aber gegen Regelungen wenden, die festlegen, welche Gesamtmenge an CO2 in näherer Zukunft emittiert werden darf, “wenn die Regelungen eingriffsähnliche Vorwirkung für anschließende Zeiträume entfalten”, wie es in der Entscheidung hieß. Bezogen auf die Bundesländer fehle es aber an Reduktionsmaßgaben, denen sich wenigstens grob landesspezifische CO2-Restbudgets entnehmen ließen. Geklagt hatten überwiegend Minderjährige und junge Erwachsene. Sie machten geltend, ihre künftige Freiheit werde nicht hinreichend geschützt, weil enorme CO2-Reduktionslasten auf sie zukommen könnten, ohne dass die Landesgesetzgeber die erforderlichen Maßnahmen getroffen hätten, um die Belastung einzudämmen.
dts Nachrichtenagentur