Alle bis zum KfW-Förderstopp eingegangenen Altanträge sollen doch geprüft werden

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Nach dem in der vergangenen Woche überraschend verkündeten KfW-Förderstopp bei energieeffizienteren Gebäuden hat sich die Bundesregierung auf eine Lösung geeinigt. Diese sehe so aus, “dass alle förderfähigen Anträge, die bis zum 24.1. gestellt wurden, beschieden werden”, sagte Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) am Dienstag. Wie aus einer gemeinsamen Mitteilung des Wirtschafts-, Bau und Finanzministeriums hervorgeht, handelt es sich um rund 24.000 Anträge.

“Diejenigen, die einen Antrag gestellt haben, können damit rechnen, dass sie gefördert werden, insofern der Antrag förderfähig ist”, sagte Habeck weiter. Er sei sich bewusst, dass die kurzfristige Ankündigung des Förderstopps für “Unmut und Enttäuschung und Zorn” gesorgt habe. “Gleichwohl will ich betonen, dass die Entscheidung zwingend notwendig war, weil die haushalterischen Mittel für die Fortsetzung des Programms in der Höhe nicht mehr da waren.”

Mit der Ankündigung des Förderstopps habe sich die Regierung eine “Atempause” verschaffen wollen, “um die permanente Neubeantragung zu unterbinden und neu zu überlegen, wie wir mit den Anträgen umgehen”. Habeck räumte ein, dass es sich bei der kurzfristigen Ankündigung um “kein politisches Glanzstück” gehandelt habe. Zu Beginn des Jahres sei jedoch noch nicht absehbar gewesen, wie sehr die Antragszahlen zum Ende des Monats zunehmen würden.

Zum Zeitpunkt des Förderstopps seien von den ursprünglich zur Verfügung stehenden fünf Milliarden Euro bereits 3,2 Milliarden Euro abgeflossen, sagte Habeck weiter. Den verbleibenden 1,8 Milliarden Euro standen demnach aber Neuanträge in Höhe von über sieben Milliarden Euro entgegen. 

Die Regierung stelle nun fünf Milliarden Euro zusätzlich zur Verfügung, um die bis zum 24. Januar eingegangenen Anträge zu bearbeiten. Insgesamt würden so im Vergleich mit einer Fortführung des Programms wie geplant bis zum Ende des Monats zwischen sieben und zehn Milliarden Euro eingespart.

Die Bundesregierung hatte am Montag vergangener Woche mitgeteilt, dass die derzeitige Förderung der staatlichen KfW mit sofortiger Wirkung gestoppt wurde. Betroffen waren neben der Neubauförderung nach dem KfW-Effizienzstandard EH55 auch das KfW-Förderprogramm für den höheren EH40-Standard und energetische Sanierungen von Gebäuden. Die Bundesregierung hatte wiederholt betont, dass sie die Neubauförderung neu aufstellen wolle.

In der neuen Förderkulisse sollen laut Habeck auch zukünftig Bauprojekte im Bereich der Sanierung nach dem KfW-Effizienzstandard EH55 gefördert werden. Der Standard EH40 werde fortgesetzt, allerdings mit einer maximalen Fördersumme von einer Milliarde Euro und einer begrenzten Laufzeit bis zum Ende des Jahres. Zudem sei ein neues Programm “Klimafreundliches Bauen” geplant, dieses werde aktuell noch erarbeitet. Das Bau- und das Finanzministerium entwickelten außerdem ein Programm für den sozialen Wohnungsbau, sagte Habeck weiter.

Der Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB) begrüßte die Entscheidung der Bundesregierung. “Wir appellieren aber an die Bundesregierung, nicht noch einmal Häuslebauer und Investoren derart zu schocken”, erklärte ZDB-Hauptgeschäftsführer Felix Pakleppa. Derart plötzliche Ankündigungen seien “Gift für die Baukonjunktur”. “Investoren und Bauherren brauchen stabile und verlässliche Rahmenbedingungen”, erklärte Pakleppa weiter.

Auch der Spitzenverband der Wohnungswirtschaft GdW zeigte sich über die Entscheidung erfreut, sah aber auch weiteren Klärungsbedarf. “Für die betroffenen Wohnungsunternehmen wird damit eine Selbstverständlichkeit wiederhergestellt: Die Rechtssicherheit für fristgerecht eingereichte Anträge”, erklärte GdW-Präsident Axel Gedaschko. Geklärt werden müssten die weiteren Schritte beim sozialen Wohnungsbau. Auch dürften die Förderbedingungen für das EH40-Programm und die Sanierungsförderung “keinesfalls verschlechtert werden”.

Quelle: AFP

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