Der Viagra-Wirkstoff Sildenafil bleibt weiterhin verschreibungspflichtig. Ein Sachverständigenausschuss beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) in Bonn lehnte am Dienstag einen Antrag auf Aufhebung der Verschreibungspflicht einstimmig ab. Damit ist ein Rezept vom Arzt auch künftig zwingend nötig.
Eine Begründung veröffentlichte der Ausschuss zunächst nicht. Wer den Antrag auf Aufhebung der Verschreibungspflicht gestellt hatte, gab das BfArM ebenfalls nicht bekannt.
Sildenafil ist ein Arzneistoff aus der Gruppe der sogenannten Phosphodiesterasehemmer, auch PDE-5-Hemmer genannt. Sie sind die am meisten eingesetzten Medikamente bei Erektionsstörungen. Die Entscheidung des Ausschusses betrifft nicht nur die bekannte Potenzpille Viagra, sondern auch sogenannte Nachahmerpräparate mit dem Wirkstoff Sildenafil. Seit der Patentschutz für Viagra in Deutschland im Jahr 2013 auslief, ist eine Reihe günstigerer Generika, teils auch mit anderen Wirkstoffen, auf dem Markt.
In einigen Ländern wie in Großbritannien, der Schweiz und Norwegen ist Sildenafil nicht mehr verschreibungspflichtig. Allerdings ist zum Teil eine Beratung durch den Apotheker Voraussetzung für die Abgabe.
Der Sachverständigenausschuss für Verschreibungspflicht ist mit mehr als 20 externen Mitgliedern besetzt, darunter Pharmazeuten, Mediziner sowie Vertreter der jeweiligen Arzneimittelkommissionen von Ärzteschaft, Apothekern und Tierärzten. Das Votum hat formal Empfehlungscharakter. Das Bundesgesundheitsministerium folgt dem in der Regel.
Am 1. April 1998 kam Viagra in den USA auf den Markt, in Deutschland im Oktober desselben Jahres. Die unverhoffte Nebenwirkung bei Männern wurde zufällig im Rahmen von Forschungen mit Sildenafil als Medikament gegen Angina Pectoris, also Schmerzen in der Herzgegend, entdeckt.
Zu den möglichen Nebenwirkungen von Viagra und ähnlichen Medikamenten gehören insbesondere Kopf- und Magenschmerzen, Gesichtsrötungen, eine verstopfte Nase und Sehstörungen. Der Berufsverband Deutscher Internistinnen und Internisten weist zudem darauf hin, dass die Substanzen bei schweren Herzkreislauferkrankungen, direkt nach einem Herzinfarkt oder einem weniger als sechs Monate zurückliegendem Schlaganfall sowie starken Leberfunktionsstörungen nicht eingenommen werden dürfen.
Das gilt ebenso bei Einnahme von Nitraten, einem Notfallmedikament bei Angina pectoris, und bestimmten anderen blutdrucksenkenden Substanzen. Außerdem ist eine Reihe von Erkrankungen bekannt, bei denen die Anwendung Beschränkungen unterliegt. Hierzu gehören schwere Nierenfunktionsstörungen, Blutgerinnungsstörungen sowie einige Peniserkrankungen- und Fehlbildungen.
Quelle: AFP