Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat die Inhaftierung des deutschen Journalisten Deniz Yücel durch die Türkei verurteilt. Yücel, damals Türkei-Korrespondent der Tageszeitung “Die Welt”, saß ab Februar 2017 für ein Jahr wegen angeblicher “Terrorpropaganda” in türkischer Untersuchungshaft.
Nach seiner Freilassung kehrte er nach Deutschland zurück. Der Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg stellte nun fest, dass die Türkei drei Verstöße gegen die Europäische Menschenrechtskonvention begangen habe. Darunter eine Verletzung des Rechts auf Freiheit und Sicherheit, des Rechts auf Schadensersatz wegen rechtswidriger Inhaftierung und des Rechts auf Meinungsfreiheit. Lediglich bei der ebenfalls monierten Verletzung des Rechts auf Akteneinsicht konnte der EGMR keinen Verstoß feststellen. Laut Urteil muss die Türkei an Yücel nun 13.300 Euro zahlen. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte ist kein “EU-Gericht”, sondern stützt sich auf die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK). Dieser sind alle 47 Mitglieder des Europarats beigetreten, darunter seit 1949 auch die Türkei.
dts Nachrichtenagentur