Die AfD-Fraktion will vor dem Bundesverfassungsgericht die Teilnahme von ungeimpften Abgeordneten an der Holocaust-Gedenkstunde des Bundestages durchsetzen. Über eine entsprechende Klageschrift berichtet das “Redaktionsnetzwerk Deutschland” (Freitagausgaben).
Bei der Gedenkstunde des Bundestags zum Jahrestag der Befreiung des Konzentrationslagers Auschwitz vor 77 Jahren in der kommenden Woche sind nur geimpfte und genesene Abgeordnete zugelassen. Da die Tribünen für Ehrengäste reserviert sind, können Mitglieder des Bundestags, die den 2G-plus-Status nicht erfüllen, nicht an der Veranstaltung teilnehmen. Vor dem Bundesverfassungsgericht will die AfD-Fraktion deshalb per Organstreitverfahren eine einstweilige Anordnung erwirken, wonach auch nicht vollständig geimpfte Abgeordnete teilnehmen dürfen. Die AfD sieht die Regelungen laut Klageschrift als “eine ganze Reihe von parlamentarischen Diskriminierungen” an. Mindestens 42 Abgeordnete, und damit die Mehrheit der 80-köpfigen Fraktion, seien ungeimpft. 28 Abgeordnete hätten auch keinen Genesenenstatus. Fraktionschef Chrupalla, der im Herbst eine Corona-Erkrankung durchstand, hat nach der Verkürzung der Frist seinen Genesenenstatus wieder eingebüßt. “Mit bloßer Willkür treiben einzelne Regierungspolitiker aktiv einen Keil in unsere Gesellschaft”, sagte Chrupalla dem RND. Auch hier kündigte er rechtliche Schritte an: “Ein entsprechendes Verfahren gegen die nachträgliche Aberkennung des Genesenenstatus haben wir vor dem Bundesverfassungsgericht auf den Weg gebracht.”
dts Nachrichtenagentur