AfD-Fraktion klagt in Karlsruhe gegen verschärfte Corona-Regeln im Bundestag

Die AfD klagt vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die verschärften Corona-Schutzmaßnahmen im Bundestag. Die am Mittwoch in Karlsruhe eingereichte Klage beziehe sich auf die Allgemeinverfügung des Bundestagspräsidiums, die eine 2G-Plus-Regel im Plenarsaal festschreibt, erfuhr die Nachrichtenagentur AFP am Donnerstag aus Fraktionskreisen. Die Fraktion wolle mit der Klage die Corona-Vorschriften per einstweiliger Verfügung aufheben lassen.

Für die Neuregelung hatten vergangene Woche bei der Abstimmung im Plenum alle Fraktionen außer der AfD votiert. Die AfD protestierte im Anschluss mit einer kurzen Plakataktion gegen die Entscheidung.

Die Abgeordneten dürfen den Plenarsaal nunmehr nur noch betreten, wenn sie doppelt geimpft – beziehungsweise genesen – sind und zusätzlich ein aktuelles negatives Schnelltest-Ergebnis vorlegen können. Ausgenommen von der Test-Vorgabe sind diejenigen, die bereits eine Auffrischungsimpfung bekommen haben.

Parlamentarier, die diese 2G-Plus-Regeln nicht erfüllen, können die Plenarsitzungen wie bislang nur von der Besuchertribüne verfolgen. Dafür müssen sie künftig allerdings ein negatives Schnelltest-Ergebnis vorlegen. Selbsttests werden dabei nicht akzeptiert. 

In den vergangenen Monaten hatten wegen dieser Vorschriften mehrere impfkritische AfD-Abgeordnete die Sitzungen nur von der Tribüne aus verfolgen können.

Quelle: AFP

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