Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) will die Erfahrungen des digitalen Arbeitens aus der Corona-Zeit für eine dauerhafte Weiterentwicklung der betrieblichen Mitbestimmung nutzen. “Die Pandemiesituation, in der viele im Homeoffice gearbeitet haben, hat gezeigt, wie wichtig es ist, dass die Beschäftigten auch über digitale Kanäle erreichbar sind”, sagte Heil den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Mittwochausgaben).
Er wolle daher ein “zeitgemäßes Recht für Gewerkschaften auf digitalen Zugang in die Betriebe” schaffen. Es solle den analogen Rechten der Gewerkschaften entsprechen. Zudem müssten Betriebsräte künftig selbst bestimmen können, ob sie analog oder digital arbeiteten, sagte Heil. Anlass seiner Äußerungen ist der 50. Jahrestag des Inkrafttretens des Betriebsverfassungsgesetzes an diesem Mittwoch. Der Minister sagte, die Corona-Pandemie habe gezeigt, “dass dort, wo Betriebsräte aktiv sind, auch Arbeitsschutzregeln konsequent eingehalten werden und die Beschäftigten einen klaren Ansprechpartner haben”. Betriebsräte sorgten dafür, die Interessen von Beschäftigten in Unternehmen wirksam zu vertreten. Auch nach der Pandemie würden Betriebsräte “in der Zukunft eine wichtige Rolle spielen, wenn es um den Einsatz von künstlicher Intelligenz geht, wenn wir über die Ausgestaltung von Homeoffice in Betrieben oder wenn wir über Weiterbildung im Strukturwandel sprechen”. Deshalb wolle er die Mitbestimmung in dieser Legislatur weiterentwickeln. Dies betrifft nach Heils Worten auch Gründung und Tätigkeit von Betriebsräten. Der SPD-Politiker sagte, betriebliche Mitbestimmung und die Arbeit der Betriebsräte dürften nicht behindert werden. “Künftig wird es deshalb schon ausreichen, dass eine Strafverfolgungsbehörde Kenntnis von einem solchen Vorgang hat. Sie muss dann Ermittlungen aufnehmen.” Er werde das entsprechende Gesetz entsprechend ändern, kündigte Heil an.
dts Nachrichtenagentur