Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hat die von der Ampel-Koalition geplante Streichung des Strafrechtsparagrafen 219a auf den Weg gebracht. Er gab nach eigenen Angaben am Montag einen Referentenentwurf zur Abschaffung des Werbeverbots für Abtreibungen in die Ressortabstimmung. Damit werde der “unhaltbare Rechtszustand” beendet, dass Ärztinnen und Ärzte, die in sachlicher Form über die von ihnen angewandte Methode informieren, verurteilt werden können.
“Es kann nicht sein, dass jeder alles über diese Dinge ins Internet setzen kann, aber ausgerechnet Menschen, die dazu qualifiziert sind, das nicht können”, sagte Buschmann. Es müsse sich niemand Sorgen machen, dass durch diese Rechtsänderung “anpreisende oder gar anstößige Werbung für Schwangerschaftsabbrüche möglich wäre”. Denn das sei bereits auf der Grundlage anderer Rechtsnormen ausgeschlossen, insbesondere dem ärztlichen Berufsrecht.
Zudem bestehe nicht die Gefahr, dass ungeborenes Leben künftig nicht mehr geschützt sei, sagte Buschmann. Denn auch mit der jetzt geplanten Änderung bleibe der eigentliche Schwangerschaftsabbruch grundsätzlich strafbar. Einer Strafverfolgung könnten nur Frauen entgehen, die an einer Schwangerenkonfliktberatung teilgenommen haben.
Jetzt gehe es nur um den Paragrafen 219a, sagte Buschmann. “Alle anderen Fragen wollen wir in einer Kommission klären, da geht es übrigens auch um den Gesamtbereich der reproduktiven Medizin.” Dabei gehe es etwa auch darum, es ungewollt kinderlosen Paaren zu ermöglichen, ihren Kinderwunsch zu erfüllen.
Kritik an der Streichung des Paragrafen 219a kommt von der Union. Eine etwaigen Klage der CDU/CSU vor dem Bundesverfassungsgericht sieht Buschmann gelassen. “Wenn die Union vor das Bundesverfassungsgericht zieht, ist das ihr gutes Recht. Aber sie wird nicht erfolgreich sein.”
Buschmanns Entwurf sieht die ersatzlose Streichung des Strafrechtsparagrafen 219a vor. Zur Begründung heißt es in dem Entwurf, Ärztinnen und Ärzte müssten mit strafrechtlicher Verfolgung rechnen, wenn sie sachliche Informationen über Ablauf und Methoden des Schwangerschaftsabbruchs öffentlich – etwa auf ihrer Homepage – bereitstellen.
Die Ärzte könnten auch nicht bekanntgeben, welche Methode des Schwangerschaftsabbruchs sie anbieten, heißt es in dem Entwurf weiter. Betroffenen Frauen werde dadurch der ungehinderte Zugang zu fachlichen Informationen erschwert – ebenso zum Auffinden einer geeigneten Ärztin oder eines geeigneten Arztes.
“Ärztinnen und Ärzte müssen Frauen in dieser schwierigen Situation unterstützen können, ohne eine Strafverfolgung befürchten zu müssen”, heißt es in Buschmanns Vorlage. Genau dies aber gewährleiste die aktuelle Rechtslage trotz einer Reform der Regelung im Jahr 2019 nicht.
Der bestehende Paragraf könne sogar verhindern, dass Frauen im Zeitraum der ersten zwölf Schwangerschaftswochen eine verantwortungsvolle Entscheidung über die Fortführung oder Beendigung der Schwangerschaft treffen können, weil ihnen wichtige sachliche Informationen fehlten, heißt es im Entwurf weiter.
Auf die Streichung des Paragrafen 219a hatten sich SPD, Grüne und FDP in ihrem Koalitionsvertrag verständigt. Eine zuvor von der großen Koalition beschlossene Reform hatte es den Ärzten zwar ermöglicht, über die Tatsache zu informieren, dass sie den Abbruch vornehmen – nicht aber über die Methode, die sie dabei anwenden.
Ein konkretes Datum für das Inkrafttreten der Streichung sieht der Entwurf nicht vor. Er wird nun zunächst von den Ministerien geprüft, dann entscheidet das Bundeskabinett, bevor schließlich Bundestag und Bundesrat darüber abstimmen.
Quelle: AFP