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Strafmaßverkündung nach Sexhandel-Urteil gegen Ghislaine Maxwell Ende Juni

Nach dem Schuldspruch gegen Ghislaine Maxwell wegen Sexhandels muss die langjährige Vertraute des verstorbenen US-Sexualstraftäters Jeffrey Epstein noch fast ein halbes Jahr auf die Strafmaßverkündung warten. Das Strafmaß werde am 28. Juni um 11.00 Uhr (Ortszeit) bekanntgegeben, teilte die New Yorker Bezirksrichterin Alison Nathan am Freitag mit. Der 60-jährigen Maxwell droht lebenslange Haft. Sie sitzt bereits seit Juni 2020 in Untersuchungshaft.

Die Britin war Ende Dezember wegen Sexhandels mit Minderjährigen schuldig gesprochen worden. Maxwell – einst Epsteins Geliebte und dann über Jahre seine enge Vertraute und Mitarbeiterin – soll jahrelang junge Mädchen für den schwerreichen und gut vernetzten US-Investor Epstein rekrutiert und sich teilweise selbst an dem sexuellen Missbrauch beteiligt haben. Im Prozess hatte sie alle Vorwürfe zurückgewiesen und auf nicht schuldig plädiert.

Ihre Anwälte forderten nach dem Bekanntwerden der Missbrauchserfahrungen eines Geschworenen ein neues Verfahren. Die US-Justiz bot Maxwell daraufhin an, zwei Anklagepunkte wegen Meineids fallen zu lassen, die jeweils bis zu fünf Jahre Haft nach sich ziehen könnten.

Epstein war im August 2019 tot in seiner Gefängniszelle gefunden worden, als er sich in Untersuchungshaft befand. Die Behörden gehen von Suizid aus. In den Missbrauchsskandal ist auch der britische Prinz Andrew verstrickt. Ihm droht ein Zivilprozess in den USA, weil er eine Minderjährige mehrfach sexuell missbraucht haben soll. Wegen des Skandals verlor der zweitälteste Sohn der britischen Königin Elizabeth II. seine militärischen Titel und seine royalen Schirmherrschaften.

Quelle: AFP

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