Nach seiner Einreise nach Australien ohne Corona-Impfung ist der serbische Tennis-Star Novak Djokovic erneut in Gewahrsam genommen worden. Das teilten Djokovics Anwälte am Samstag mit, nachdem die australische Regierung sein Visum am Freitag ein zweites Mal für ungültig erklärt hatte. Unmittelbar vor Beginn der Australian Open soll ein Bundesgericht am Samstag und Sonntag klären, ob der 34-Jährige an dem Grand-Slam-Turnier teilnehmen darf oder das Land verlassen muss.
Vor der Gerichtsverhandlung zu seinem Einspruch gegen seine Abschiebung musste Djokovic sich bei der Einwanderungsbehörde in Melbourne melden. Daraufhin wurde er an einem nicht näher beschriebenen Ort in Melbourne unter die Bewachung von zwei Beamten der australischen Grenzschutzpolizei gestellt. Von diesem Ort aus – wahrscheinlich das Büro von Djokovics Anwälten – darf der Sportler die Gerichtsverhandlung verfolgen.
Die australische Regierung versucht im zweiten Anlauf, Djokovic auszuweisen. Gerichtsunterlagen zufolge räumte Einwanderungsminister Alex Hawke ein, dass das von Djokovic ausgehende Infektionsrisiko trotz fehlender Corona-Impfung “geringfügig” sei. Er argumentierte aber, die Einreise des Tennisspielers könne zur Missachtung von Corona-Regeln im Land führen, eine “Anti-Impf-Stimmung fördern” und sogar zu “Unruhen” beitragen. Djokovics Anwälte warfen der Regierung vor, für diese Einschätzung keine Beweise vorgelegt zu haben.
Djokovics Einreise hatte bei vielen Australiern Unmut ausgelöst, nachdem sie in den vergangenen Monaten unter langen Corona-Lockdowns und strikten Einreisebeschränkungen zu leiden hatten. Der Weltranglistenerste wollte bei den Australian Open in Melbourne seinen 21. Grand-Slam-Sieg holen und damit einen Rekord aufstellen. Das Turnier beginnt am Montag.
Djokovic ist bekennender Impfskeptiker und nach eigenen Worten nicht gegen das Coronavirus geimpft. Trotz der Corona-Impfpflicht für einreisende Ausländer war der Serbe nach Australien geflogen.
Er nahm für sich eine Ausnahme in Anspruch, da er am 16. Dezember positiv auf das Coronavirus getestet worden sei und damit einen Status als Genesener habe. Die australischen Einreiseregeln sehen jedoch für Ausländer keine Impfpflichtbefreiung nach einer kürzlich durchgemachten Infektion vor.
Bereits bei Djokovics Einreise am 5. Januar hatten die Behörden sein Visum für ungültig erklärt. Anfang der Woche gab ein Richter einem Einspruch seiner Anwälte wegen eines Verfahrensfehlers statt, Djokovic durfte das Abschiebehotel nach vier Nächten verlassen. Seitdem trainierte er in Melbourne für das anstehende Turnier.
Bei der erneuten Aufhebung von Djokovics Visum berief sich die australische Regierung allerdings auf ihre exekutiven Vollmachten. Damit ist die Entscheidung schwerer vor Gericht anfechtbar.
Die Aufhebung von Djokovics Visum hatte Einwanderungsminister Hawke mit “Gründen der Gesundheit und der öffentlichen Ordnung” gerechtfertigt. Mit der Annullierung seines Visums droht dem Tennis-Star neben der Abschiebung auch eine dreijährige Einreisesperre in Australien.
Der Fall Djokovic hatte in den vergangenen Tagen immer neue Wendungen genommen. Falsche Angaben zu seinen Reiseaktivitäten vor dem Flug nach Melbourne erklärte er zu einem “Fehler” seines Teams. Auch wegen eines Treffens mit jungen Tennisspielern in seiner Heimat direkt nach seinem positiven Corona-Test und wegen eines Interviewtermins einen Tag später hagelte es Kritik an dem 34-Jährigen.
“Der Spiegel” berichtete überdies Anfang der Woche, es bestünden Zweifel, dass Djokovic tatsächlich am 16. Dezember positiv auf das Coronavirus getestet worden sei. Das Magazin verwies auf Ungereimtheiten bei der Identifikationsnummer von Djokovics Corona-Test. Beim Scannnen des QR-Codes des Tests sei am Montag außerdem erst das Ergebnis “negativ” und kurze Zeit später “postitiv” angezeigt worden.
Der serbische Präsident Aleksandar Vucic schaltete sich am Freitag erneut in den Streit ein. Er warf den australischen Behörden vor, Djokovic schlecht zu behandeln. “Novak, wir stehen an Deiner Seite!”, versicherte der Staatschef im Onlinedienst Instagram.
Quelle: AFP