Ein von seiner Tante adoptiertes Kind kann beim Tod einer weiteren Tante sowohl den Erbteil seiner bereits toten Adoptivmutter als auch den seiner ebenfalls verstorbenen leiblichen Mutter erben. Das Erbe werde nicht dadurch verhindert, dass nach der Adoption die früheren Verwandtschaftsverhältnisse verlöschen, erklärte das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main am Mittwoch. Das Gesetz mache nämlich eine Ausnahme, wenn die Adoptiveltern im zweiten oder dritten Grad mit dem Kind verwandt seien.
Die Familie bestand aus drei Schwestern, von denen eine einen Sohn bekam. Dieser wurde von einer ihrer Schwestern adoptiert. Die dritte Schwester blieb kinderlos. Mutter und Adoptivmutter waren bereits verstorben, als der Sohn auch seine Tante – die dritte Schwester – verlor. Von ihr erben laut gesetzlicher Reihenfolge die Neffen und Nichten, weil ihr Mann und ihre Eltern auch schon tot waren.
Der Sohn beantragte zwei Erbteile – eins nach seiner Adoptivmutter und eins nach seiner leiblichen Mutter. Dagegen legten die übrigen Neffen und Nichten Beschwerde ein, die aber erfolglos blieb. Das Nachlassgericht sei zu Recht davon ausgegangen, dass ein adoptiertes Kind in die gesetzliche Erbfolge der Adoptivmutter und der leiblichen Mutter eintrete, entschied nun das OLG.
Da seine Adoptivmutter zuvor eine Verwandte war, nämlich die Tante, blieben trotz Adoption die übrigen bisherigen Verwandtschaftsverhältnisse bestehen. Die Entscheidung kann noch mit einer Rechtsbeschwerde angefochten werden.
Quelle: AFP