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BGH: Weniger Miete für Ladenlokale wegen Lockdown möglich

Copyright AFP/Archiv Ronny Hartmann

Einzelhandelsfilialen können bei einem pandemiebedingten Lockdown Anspruch darauf haben, weniger Miete zahlen zu müssen. Dabei müsse aber im Einzelfall betrachtet werden, welche wirtschaftlichen Auswirkungen die behördlich angeordnete Schließung des Ladenlokals habe, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) am Mittwoch in Karlsruhe. Es ging um einen Rechtsstreit zwischen dem Textilhändler Kik und dem Vermieter einer Kik-Filiale in der Nähe von Chemnitz. (Az. XII ZR 8/21)

Nachdem das Land Sachsen im März 2020 wegen der Corona-Pandemie die Schließung fast aller Geschäfte angeordnet hatte, zahlte Kik im April keine Miete für das Ladenlokal. Deswegen verklagte der Vermieter, eine Grundstücksverwaltung, das Unternehmen. Das Landgericht Chemnitz verurteilte Kik dazu, die volle Miete für den Monat zu zahlen, das Oberlandesgericht (OLG) Dresden reduzierte die Summe um die Hälfte. 

Es sah eine Störung der Geschäftsgrundlage, die weder Mieter noch Vermieter hätten vorhersehen können. Die Folgen könnten nicht einer Partei allein zugemutet werden, fand das OLG. Der BGH stimmte dem Urteil insofern zu, als dass eine Anpassung der Miete im Fall eines Lockdowns grundsätzlich möglich ist. Allerdings sah er Rechtsfehler bei den konkreten Überlegungen des OLG, das den Einzelfall nicht genau genug betrachtet habe.

Dieses muss darum nun noch einmal über den Fall verhandeln. Dabei muss es prüfen, welche konkreten wirtschaftlichen Auswirkungen der Lockdown auf die Kik-Filiale hatte und ob diese so gravierend waren, dass der Textilhändler darum weniger Miete zahlen darf.

Quelle: AFP

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