Die Gewerkschaft Nahrung, Genuss, Gaststätten (NGG) fordert ein Mindestkurzarbeitergeld für Gastro-Beschäftigte von 1.200 Euro im Monat. “Es ist gut, dass es eine einheitliche Regelung gibt und das Gastgewerbe nicht komplett in den Lockdown geschickt wird”, sagte NGG-Chef Guido Zeitler den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Samstagausgaben).
“Die 2G-plus-Regelung bringt zugleich mehr Sicherheit für die Gäste und Beschäftigte.” Da sich die Einschränkungen negativ auf die bereits schlechten Umsätze auswirken würden, müssten jedoch die Hilfen aufgestockt werden. “Unternehmen, aber insbesondere auch die betroffenen Beschäftigten, müssen kräftig vom Staat unterstützt werden”, sagte Zeitler. Der NGG-Chef fordert, dass das Kurzarbeitergeld und die Aufstockung auf 80 oder 87 Prozent auch über den 31. März 2022 fortgeführt werden. Für viele Beschäftigte im Gastgewerbe reiche dies wegen der niedrigen Einkommen dennoch nicht aus. “Deshalb brauchen wir jetzt das Mindestkurzarbeitergeld, das heißt mindestens 1.200 Euro pro Monat”, forderte Zeitler. Auch die Wirtschaftshilfen für die Unternehmen müssten weitergeführt werden. Mehr als 100.000 Menschen mit sozialversicherungspflichtiger Arbeit haben seit Beginn der Pandemie dem Gastgewerbe den Rücken gekehrt. “Diese Abstimmung mit den Füßen hängt auch mit den Arbeitsbedingungen, aber vor allem der geringen Bezahlung zusammen”, mahnte der NGG-Chef. Selbst mit einem aufgestockten Kurzarbeitergeld auf 80 oder 87 Prozent könne eine Köchin oder ein Kellner kaum die Wohnungsmiete bezahlen. “Wir rechnen auch nicht damit, dass die Leute, die heute mit geregelten Arbeitszeiten und höheren Löhnen im Handel oder in Arztpraxen arbeiten, wieder ins Gastgewerbe zurückkehren.”
dts Nachrichtenagentur