Im weltweit ersten Prozess um Mord und Folter durch den syrischen Staat vor dem Oberlandesgericht (OLG) im rheinland-pfälzischen Koblenz hat die Verteidigung einen Freispruch für den Angeklagten gefordert. Anwar R. habe, anders als in der Anklage geschildert, lange Zeit keine Befehlsgewalt im berüchtigten Al-Khatib-Gefängnis in Damaskus gehabt, sagte Verteidiger Yorck Fratzky am Donnerstag vor dem OLG.
Die Anklage wirft Anwar R. unter anderem Mord in mindestens 30 Fällen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit vor. Nach ihrer Überzeugung war R. der militärische Vorgesetzte des Al-Khatib-Gefängnisses in Damaskus. Unter seiner Befehlsgewalt sollen zwischen April 2011 und September 2012 mindestens 4000 Häftlinge während ihrer Inhaftierung mit Schlägen, Tritten und Elektroschocks gefoltert worden sein.
Für die Folterungen, die es im Al-Khatib-Gefängnis nachweislich gegeben habe, sei R. nicht verantwortlich, erklärte seine Verteidigung. Er habe im Rahmen seiner Möglichkeiten dafür gesorgt, dass Gefangene entlassen werden.
“Der Mitarbeiter eines Verbrecherregimes kann nicht einfach zum Telefon greifen, wenn er merkt, dass im Gefängnis Unrecht geschieht”, sagte Fratzky. Dies bringe ihn und seine Familie in Lebensgefahr. Ihm sei nicht zuzumuten gewesen, ohne seine Familie zu desertieren. Diese hätte anschließend als Druckmittel gegen ihn eingesetzt werden können.
R. habe nie bestritten, von der Folter gewusst zu haben, sagte Fratzky. Er habe Soldaten für Misshandlungen der Gefangenen bestraft. Die Folterungen habe er daher nicht gebilligt. Im Juni 2011 seien ihm zudem seine Kompetenzen in Al-Khatib entzogen worden. Nach seiner Flucht habe er sich der Opposition angeschlossen.
Kein Zeuge habe in der Vernehmung angegeben, von R. gefoltert oder beleidigt worden zu sein. Auch habe keiner von ihnen bestätigen können, dass er Folterungen in Auftrag gegeben habe. Von Zeugen, die er vernommen habe, sei er als “höflich” und “freundlich” beschrieben worden.
“Die durch das Regime begangenen Verbrechen sind schrecklich”, sagte Fratzky. Diese seien “in keinster Weise” zu tolerieren. “Keiner innerhalb des syrischen Regimes darf auf die Idee kommen, dass darüber Gras wachsen wird.” Da es immer noch an der Macht sei, geschehe täglich neues Unrecht.
Die Bundesanwaltschaft hatte im Dezember lebenslange Haft und die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld gefordert. Die Anwälte der Nebenkläger stellten überwiegend keine eigenen Anträge.
Den Mitangeklagten A. hatte das Gericht in Koblenz bereits im Februar 2021 wegen Beihilfe zu Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt. Das Urteil gegen R. soll am Donnerstag kommender Woche verkündet werden.
Quelle: AFP