Ein Mann, der als Kind in der DDR 14 Monate lang in einem Heim untergebracht war, hat in Karlsruhe die Neuverhandlung seiner Rehabilitierung erstritten. Das Bundesverfassungsgericht hob die ablehnenden Beschlüsse des Landgerichts Schwerin und das Oberlandesgerichts Rostock auf, wie es am Mittwoch mitteilte. Das Landgericht muss nun neu über den Fall verhandeln. (Az. 2 BvR 1985/16)
Im Jahr 1977 war der damals 13-Jährige mit seiner Mutter in die Tschechoslowakei gereist, um von dort nach Westdeutschland zu kommen. Beide wurden dort aber verhaftet. Die Mutter kam darauf in der DDR erst ins Gefängnis und durfte im Juni 1978 mit ihrem Mann in die Bundesrepublik ausweisen. Ihr Sohn kam ins Kinderheim, wo sie ihn erst im Dezember 1978 abholen durften.
Die Mutter wurde schon 1992 rehabilitiert. Der Antrag des Sohns wurde aber abgelehnt. Dabei hätten die Gerichte in Mecklenburg-Vorpommern den Sachverhalt nicht vollständig aufgeklärt, begründete Karlsruhe nun seine Entscheidung. Sie seien weder Hinweisen nachgegangen, ob Halbbruder oder Großeltern den Jungen hätten aufnehmen können, noch hätten sie aufgeklärt, warum er nach dem Umzug seiner Eltern in die Bundesrepublik noch ein halbes Jahr im Heim bleiben musste.
Das Oberlandesgericht habe festgestellt, dass die Eltern sich nicht aktiv darum bemüht hätten, das ihr Sohn nicht ins Heim müsse. Es bleibe jedoch “völlig unklar”, wie es zu diesem Schluss komme. “Organisatorisch-bürokratische Hemmnisse” von einer bestimmten Dauer, die es als Grund für die längere Heimunterbringung annahm, seien nicht dokumentiert, erklärte das Bundesverfassungsgericht.
Karlsruhe hatte bereits 2014 entschieden, dass die Rehabilitierung von DDR-Heimkindern nicht nur deswegen abgelehnt werden darf, weil die Einweisung ins Kinderheim damals dem Stand der Pädagogik entsprochen habe. Der Gesetzgeber hat die Möglichkeit zur Rehabilitierung ehemaliger Heimkinder der DDR 2019 erleichtert.
Quelle: AFP