Bundesverfassungsgericht veröffentlicht Entscheidung zu Corona-Triage

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Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe veröffentlicht am Dienstag eine Entscheidung zur Triage in Krankenhäusern wegen der Corona-Pandemie (09.30 Uhr). Die behinderten oder chronisch kranken Beschwerdeführer wollen sicherstellen, dass sie im Fall knapper Plätze auf den Intensivstationen nicht benachteiligt werden. (Az: 1 BvR 1541/20)

Eine sogenannte Triage betrifft Situationen, in denen weniger Plätze oder Geräte zur Verfügung stehen, als für die Patienten erforderlich. Ärzte müssen dann entscheiden, welche Patienten beispielsweise ein Beatmungsgerät erhalten. Nach den hierfür bislang maßgeblichen “Empfehlungen” der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin sind dabei die klinischen Erfolgsaussichten das entscheidende Kriterium. Die Beschwerdeführer fordern dagegen eine gesetzliche Regelung. 

Quelle: AFP

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