Das teilte das Geldhaus am Dienstag mit.
Der Basiszinssatz dient vor allem als Grundlage für die Berechnung von Verzugszinsen. So werden bei Verbrauchergeschäften allerdings fünf Prozent draufgeschlagen, die Verzugszinsen betragen damit 4,12 Prozent pro Jahr. Bei Handelsgeschäften liegt der Aufschlag sogar bei neun Prozent. Firmen, die ihre Rechnungen nicht pünktlich begleichen, müssen damit theoretisch 8,12 Prozent Verzugszinsen pro Jahr zahlen. Wenn der Basiszinssatz sich verändert, dann immer zum 1. Januar und 1. Juli eines jeden Jahres. Seit dem zweiten Halbjahr 2016 liegt er allerdings auf dem aktuellen Rekordtief. Bezugsgröße ist der Zinssatz für die jüngste Hauptrefinanzierungsoperation der Europäischen Zentralbank vor dem ersten Kalendertag des betreffenden Halbjahres.
dts Nachrichtenagentur