Das Berliner Verwaltungsgericht hat das Verkaufsverbot von Feuerwerk zu Silvester bestätigt. Die entsprechende Regelung in der Sprengstoffverordnung sei nicht zu beanstanden, hieß es in einer am Dienstag veröffentlichten Eilentscheidung des Gerichts. Die Maßnahme sei geeignet, die Zahl der durch das Abbrennen von Silvesterfeuerwerk verletzten Menschen zu vermindern. Die Regelung, die nur den Verkauf von Böllern untersagt, hatte bereits im Vorjahr gegolten.
Verbote für das Abbrennen von Feuerwerk in bestimmten Gebieten müssen zusätzlich geregelt werden. Das Verkaufsverbort war mit der Begründung erlassen worden, dass die durch die Corona-Pandemie stark in Anspruch genommenen Krankenhauskapazitäten geschont werden sollten.
Ausdrücklich billigten es die Richter, dass das Verkaufsverbot auf dem Verordnungswege geregelt wurde. Ein Gesetz sei nicht erforderlich, wenn ein Sachbereich durch eine Verordnung rascher geklärt werden müsse als durch ein vergleichsweise schwerfälliges und längere Zeit in Anspruch nehmendes Gesetzgebungsverfahren.
Quelle: AFP