Der Popsänger Xavier Naidoo darf jedenfalls in einer Auseinandersetzung über seine Liedtexte nun doch als Antisemit bezeichnet werden. Mit einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss hob das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe die Verurteilung auf Unterlassung durch das Oberlandesgericht (OLG) Nürnberg auf. Das OLG habe die Bedeutung und Tragweite der Meinungsfreiheit unzureichend berücksichtigt. (Az: 1 BvR 11/20)
Im Rahmen eines Fachvortrags zum Thema Reichsbürger hatte eine Referentin der Amadeu-Antonio-Stiftung Naidoo im Juli 2017 unter anderem als Antisemiten bezeichnet. Der Sänger verwende in seinen Liedern antisemitische Codes. Dies sei “strukturell nachweisbar”, hatte sie gesagt.
Das Landgericht Regensburg und danach auch das OLG Nürnberg sahen darin einen unzulässigen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte Naidoos. Sie verurteilten die Referentin, diese Behauptung zu unterlassen. Deren objektive Richtigkeit sei nicht hinreichend belegt.
Dies hob das Bundesverfassungsgericht nun auf. Die Referentin habe nicht behauptet, dass Naidoo die Würde von Menschen jüdischer Abstammung grob verletzt habe. Ihre Äußerung sei klar so zu verstehen, dass er aber antisemitisches Gedankengut weitergebe. Dies sei von der Meinungsfreiheit gedeckt. Naidoo müsse “eine scharfe Reaktion auch dann hinnehmen, wenn sie das persönliche Ansehen mindert”.
Quelle: AFP