EU-Kommission leitet gegen Polen neues Verfahren im Justizstreit ein

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Im Justizstreit mit Polen verschärft die EU-Kommission ihr Vorgehen: Sie leitete ein neues Vertragsverletzungsverfahren gegen die Regierung in Warschau ein, wie es in einer am Mittwoch in Brüssel veröffentlichten Erklärung heißt. Dabei geht es unter anderem um den Vorrang von Europa-Recht gegenüber nationalem Recht. Das polnische Verfassungsgericht hatte diesen Vorrang im Oktober in einem historischen Urteil in Frage gestellt. Polens Ministerpräsident Mateusz Morawiecki kritisierte das Vorgehen der EU-Kommission als eine “Zuständigkeitsüberschreitung” Brüssels.

Das polnische Verfassungsgericht erfülle nach seinen jüngsten Urteilen “nicht mehr die Anforderungen an ein unabhängiges und unbefangenes Gericht”, wie es die europäischen Verträge vorsähen, sagte EU-Kommissar Paolo Gentiloni. Er verwies dabei auch auf ein Urteil des polnischen Verfassungsgericht vom Juli, in dem dieses Anordnungen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) für verfassungswidrig erklärt hatte.

Der stellvertretende polnische Justizminister Sebastian Kaleta übte scharfe Kritik an dem Brüsseler Vorgehen: Brüssel wolle “das Verfassungsgericht in Polen dem EU-Recht unterwerfen”, schrieb er auf Twitter. “Das ist ein Angriff auf die polnische Verfassung und unsere Souveränität.”

Das Verfahren zeige ein mangelndes Verständnis für die Unterscheidung zwischen EU- und nationalen Zuständigkeiten, kritisierte auch Regierungschef Morawiecki. “Immer mehr EU-Mitgliedstaaten erkennen, dass es eine Grenze für die Zuständigkeiten geben sollte – was die Europäische Union entscheiden kann und was der polnische Staat entscheiden kann”, sagte er.

“Dies ist nicht länger ein Rechtsstreit, sondern ein Angriff auf die polnische Verfassung und die Grundlagen der polnischen Staatlichkeit”, sagte die ehemalige Ministerpräsidentin Beata Szydlo, Abgeordnete der rechtsnationalistischen Regierungspartei Recht und Gerechtigkeit (PiS).

Polen hat nun zwei Monate Zeit für eine Antwort auf das Verfahren der EU-Kommission. Fällt diese nicht zufriedenstellend aus, droht Warschau im äußersten Fall eine hohe Geldstrafe. 

Solange die polnische Regierung nicht zur Deeskalation bereit sei, “ist es richtig, das volle Instrumentarium zum Schutz der EU-Verträge auszuschöpfen – bis hin auch zu möglichen finanziellen Sanktionen”, erklärte der stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Achim Post.

Die EU liegt bereits seit 2017 mit Polen wegen seiner umstrittenen Justizreform im Streit. Der nationalkonservativen Regierungspartei PiS wird unter anderem vorgeworfen, am Verfassungsgericht regierungstreue Richter installiert sowie eine Disziplinarkammer zur Maßregelung kritischer Richter eingesetzt zu haben.

Die Kommission hatte deshalb verschiedene Vertragsverletzungsverfahren angestrengt, die teils in Klagen vor dem EuGH mündeten. Erst Ende Oktober hatte der Gerichtshof in Luxemburg ein tägliches Zwangsgeld von einer Million Euro gegen Warschau verhängt, weil die Regierung die Tätigkeit der Disziplinarkammer nicht wie angeordnet ausgesetzt hatte. 

Da Polen zahlungsunwillig ist, droht dem Land eine Kürzung seiner EU-Hilfen entsprechend der aufgelaufenen Zwangsgelder. Zudem liegen in dem Justizstreit Corona-Hilfen in Höhe von 36 Milliarden Euro für Polen auf Eis.

Quelle: AFP

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