Das teilte das Bundespräsidialamt am Mittwoch mit.
Demnach regte Steinmeier in Schreiben an die Bundestagspräsidentin, den Bundeskanzler und den Bundesratspräsidenten an, das Gesetz erneut parlamentarisch zu prüfen und zu beraten beziehungsweise zu prüfen. Das Gesetz sieht im Wesentlichen vor, unter bestimmten Umständen die Wiederaufnahme von Strafverfahren in Fällen von Mord, Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit oder Kriegsverbrechen zuzulassen. Das gilt auch, wenn die Verfahren mit einem rechtskräftigen Freispruch abgeschlossen wurden. Im Gesetzgebungsverfahren waren Zweifel an der Vereinbarkeit der Reform mit dem Grundgesetz geäußert worden. Einige dieser Zweifel sehe er nach eingehenden Gesprächen mit Verfassungs- und Strafrechtsexperten bestätigt, so Steinmeier. Das Gesetz werfe sowohl im Hinblick auf das Verbot der Mehrfachverfolgung als auch bezüglich des aus dem Rechtsstaatsprinzip Rückwirkungsverbots verfassungsrechtliche Bedenken auf. Es ergebe sich aber keine abschließende Gewissheit über die Verfassungswidrigkeit des Gesetzes, die die Versagung der Ausfertigung rechtfertigen würde, so das Staatsoberhaupt. Das Gesetz war bereits im Juni 2021 kurz vor der Sommerpause vom Bundestag beschlossen worden.
dts Nachrichtenagentur