Sie prüfen aktuell, bei Verabschiedung der Klima-Rücklage im Rahmen des Nachtragshaushalts im Januar 2022 einen sogenannten Entschließungsantrag zu stellen, berichtet das “Handelsblatt” (Donnerstagsausgabe).
Demnach wollen die Ampel-Parteien klarer definieren, für welche Ausgaben die Klima-Rücklage vorgesehen ist. Auch im Bundesfinanzministerium gibt es laut “Handelsblatt” entsprechende Überlegungen. Allerdings müsse ein entsprechender Antrag von den Fraktionen kommen, hieß es. Schon in den Koalitionsverhandlungen soll dies so besprochen worden sein, wenn es wie jetzt zu einer Klage kommen sollte. SPD, Grüne und FDP wollen nicht genutzte Corona-Schulden aus dem Jahr 2021 im Umfang von 60 Milliarden Euro nicht verfallen lassen, sondern mit den Kreditermächtigungen den sogenannten Energie- und Transformationsfonds im Bundeshaushalt befüllen, aus dem in den nächsten Jahren Klima-Maßnahmen finanziert werden sollen. Die Aktion ist rechtlich umstritten, die Union will dagegen klagen. Ökonomen begrüßen dagegen die Pläne der Ampel-Koalition. So sagte der Wirtschaftsweise Achim Truger der Zeitung: “Es wäre klug, die Begründung für die Klima-Rücklage noch einmal nachzuschärfen. Wenn man drei oder vier Ausgabenblöcke mit Obergrenzen definiert, würde das die Klima-Rücklage sicher nochmal verfassungsfester machen.”
dts Nachrichtenagentur