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Weiterer Rückschlag für Kim Dotcom in Kampf gegen Auslieferung an die USA

Copyright AFP/Archiv Valery HACHE

Im Kampf gegen seine drohende Auslieferung an die USA hat der aus Deutschland stammende Internetunternehmer Kim Dotcom eine weitere Niederlage erlitten. Das Oberste Gericht Neuseelands wies die Berufung Dotcoms am Dienstag ab. Entgegen seiner Darstellung sei der Unternehmer nicht Opfer eines Fehlurteils, urteilte das Gericht in Wellington.

Die US-Behörden werfen Dotcom massive Urheberrechtsverletzungen, Betrug und Geldwäsche vor. Er selbst weist alle Vorwürfe zurück und wirft den US-Behörden vor, im Namen der einflussreichen Filmindustrie in Hollywood einen Rachefeldzug gegen ihn zu führen. Bei einer Auslieferung und Verurteilung in den USA drohen ihm und zwei Mitangeklagten bis zu 20 Jahre Haft.

Dotcom hatte im Jahr 2005 die Onlineplattform Megaupload gegründet, auf der Internetnutzer Dateien kostenlos hoch- und herunterladen konnten. Das US-Justizministerium wirft ihm und drei weiteren Betreibern vor, die Seite ausdrücklich als Tauschbörse für urheberrechtlich geschützte Inhalte wie Filme, Fernsehprogramme und andere Dateien eingerichtet zu haben. 

Das US-Bundespolizei FBI stuft Dotcoms Aktivitäten als größten Fall von Urheberrechtsverletzung in der US-Geschichte ein. Megaupload erzielte demnach einen Gewinn von 175 Millionen Dollar, der Schaden soll sich auf mindestens 500 Millionen Dollar belaufen.

Im Januar 2012 schalteten die US-Behörden Megaupload ab, neuseeländische Polizisten durchsuchten auf US-Antrag Dotcoms Anwesen in Auckland, beschlagnahmten Kunstwerke und mehrere Luxus-Autos und nahmen Dotcom fest. Seitdem wehrt er sich gegen seine Auslieferung. 

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