In Hamburg bleibt die 2G-Regel im Einzelhandel bestehen. Das Verwaltungsgericht der Hansestadt lehnte am Dienstag den Eilantrag einer Einzelhandelskette dagegen ab. Es sah keinen Verstoß gegen die Berufsfreiheit. (Az. 21 E 5155/21)
Das Gericht teile auch nicht die Zweifel des niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts an der Erforderlichkeit einer solchen Regelung, teilte es weiter mit. Das niedersächsische Gericht hatte vergangene Woche die 2G-Regel in Geschäften in dem Bundesland außer Vollzug gesetzt.
Das Hamburgische Gericht sah jedoch nicht, dass der Verordnungsgeber die Regel “auf einer unzureichenden Tatsachengrundlage getroffen hätte”. Wenn Ungeimpfte lediglich einen Test vorlegen müssten oder alle Kundinnen und Kunden eine FFP2-Maske trügen, sei dies nicht gleichermaßen geeignet zur Eindämmung des Coronavirus.
Quelle: AFP