Die Abgeordneten der AfD in der Hamburgischen Bürgerschaft sind mit einem Antrag gegen Innensenator Andy Grote (SPD) vor dem Landesverfassungsgericht gescheitert. Der Antrag der Fraktion sei unzulässig, die Freiheit des Mandats einzelner Abgeordneter sei nicht verletzt, entschied das Gericht am Dienstag. Es ging um Äußerungen Grotes vom Juni 2020. (Az. HVerfG 14/20)
Damals hatte der SPD-Politiker im Zusammenhang mit der Einstufung des formal aufgelösten “Flügels” der AfD als rechtsextrem über einen politischen Konfrontationskurs der Partei sowie ein konfrontatives Auftreten der Fraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft gesprochen, wie das Gericht mitteilte. Die AfD-Fraktion und Abgeordnete zogen vor Gericht, um diese Äußerung als rechtswidrig verurteilen zu lassen.
Die Fraktion sei jedoch nicht in ihren eigenen verfassungsmäßigen Rechten betroffen, entschied das Gericht. Grote dürfte mit seinen Äußerungen zwar das Neutralitätsgebot gegenüber politischen Parteien bei der Wahrnehmung seines Regierungsamts überschritten haben – doch die Freiheit des Mandats schütze gegenüber staatlichen Maßnahmen, die das Mandat beeinträchtigen könnten. Diese Schwelle sei hier nicht erreicht.
Der Innensenator habe seine Äußerungen als eigene “politische Beobachtung” bezeichnet und ausdrücklich klargestellt, dass nicht die ganze AfD im Fokus des Verfassungsschutzes stehe. Die Äußerungen hätten auch nicht ein solches Gewicht gehabt, dass sie die AfD stigmatisierten und wegen einer möglichen negativen Beeinflussung von Wählerinnen und Wählern das freie Mandat verletzten, teilte das Gericht weiter mit.
Quelle: AFP