Wegen eines vor 30 Jahren begangenen Mordes sind zwei Männer in Saarbrücken zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Die Schwurgerichtskammer sei davon überzeugt, dass sie zusammen mit einem inzwischen verstorbenen Dritten einen 1991 verschwundenen Mann heimtückisch getötet hätten, erklärte ein Gerichtssprecher auf Anfrage. Die Tat soll in einem Wald in Wadgassen stattgefunden haben, die Leiche des Opfers wurde bislang nicht gefunden.
Die Ermittlungen in den 90er Jahren waren erfolglos geblieben. Erst im Mai 2020 gab es Andeutungen aus dem Umfeld der nun Verurteilten, dass diese für den Mord verantwortlich seien. Seit Anfang August 2020 saßen drei Angeklagte in Untersuchungshaft. Einer von ihnen beging im Januar Suizid. Im Februar begann der Prozess.
Die Kammer stützte ihre Überzeugung vor allem auf viele sich teilweise gegenseitig ergänzende und stützende Zeugenaussagen, wie der Sprecher weiter mitteilte. Demnach hätten einer der Angeklagten und der ehemals Mitbeschuldigte, der in der Untersuchungshaft Suizid beging, die Tat gegenüber Dritten eingeräumt.
Zudem gebe es objektive Anhaltspunkte wie das Ergebnis von Telekommunikationsüberwachungen und einen Abschiedsbrief, in dem der verstorbene Angeklagte einen Mitangeklagten beschuldigt habe. Diese Beweiskraft sei durch andere Umstände, die bei der Beweisaufnahme zur Entlastung der Angeklagten beleuchtet wurden, nicht erschüttert worden.
Quelle: AFP