EuGH stärkt Fluggastrechte bei Vorverlegungen

Passagiere vor Informationstafel am Frankfurter Flughafen

Ein Flug sei als “annulliert” anzusehen, wenn das ausführende Luftfahrtunternehmen ihn um mehr als eine Stunde vorverlege, urteilten die Luxemburger Richter am Dienstag.

Zur Begründung hieß es, dass eine Vorverlegung in gleicher Weise wie eine Verspätung zu “schwerwiegenden Unannehmlichkeiten” führen könne. Zudem stellte der EuGH klar, dass das ausführende Luftfahrtunternehmen im Fall einer erheblichen Vorverlegung des Fluges, die zu einem Ausgleichsanspruch führt, stets den Gesamtbetrag zahlen müsse. Hintergrund des Urteils sind mehrere Rechtsstreitigkeiten aus Österreich und Deutschland. Das Landesgericht Korneuburg und das Landgericht Düsseldorf hatten den EuGH um eine Reihe von Klarstellungen ersucht.

dts Nachrichtenagentur

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