Das Urteil zum Tiergarten-Mord sorgt weiter für erhebliche diplomatische Spannungen zwischen Berlin und Moskau. Als Reaktion auf die Ausweisung zweier russischer Diplomaten aus Deutschland kündigte Russland am Montag seinerseits die Ausweisung von zwei deutschen Diplomaten an. Die Bundesregierung nannte diesen Schritt “vollkommen unbegründet” und warf Moskau vor, das bilaterale Verhältnis weiter zu beeinträchtigen.
Das Außenministerium in Moskau erklärte, die von deutscher Seite erhobenen Anschuldigungen seien unbegründet und “von der Realität abgekoppelt”. Die Bundesregierung hatte die beiden russischen Diplomaten am vergangenen Mittwoch zu unerwünschten Personen erklärt, nachdem gerichtlich festgestellt worden war, dass der Tiergarten-Mord 2019 in Berlin “im Auftrag von staatlichen Stellen” Russlands verübt wurde.
Das Berliner Kammergericht hatte am vergangenen Mittwoch in dem Mordprozess den russischen Angeklagten zu lebenslanger Haft verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Vadim K. im August 2019 einen tschetschenischstämmigen Georgier im Kleinen Tiergarten in Berlin erschoss und dabei im Auftrag staatlicher russischer Stellen handelte.
Der Georgier hatte laut Gericht während des zweiten Tschetschenienkriegs zwischen 2000 und 2004 als Kommandeur einer Einheit gegen Russland gekämpft und wurde daher von russischen Sicherheitsdiensten als Staatsfeind eingestuft.
“Die heutige Entscheidung des Außenministeriums der Russischen Föderation belastet das Verhältnis erneut”, erklärte das Auswärtige Amt am Montag in Berlin. Der Schritt komme nicht überraschend, sei aus Sicht der Bundesregierung aber völlig unbegründet.
Die Ausweisung zweier russischer Diplomaten in der vergangenen Woche sei “eine angemessene Reaktion” auf das Urteil des Berliner Kammergerichts gewesen. Dass der Mord laut Gericht im Auftrag staatlicher russischer Stellen verübt worden sei, stelle “eine schwerwiegende Verletzung der Souveränität der Bundesrepublik Deutschland dar”, erklärte das Außenamt.
Quelle: AFP