Prominenter ägyptischer Demokratie-Aktivist zu fünf Jahren Haft verurteilt

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Der bekannte Demokratie-Aktivist Alaa Abdel Fattah ist in Ägypten zu fünf Jahren Haft verurteilt worden. Neben Abdel Fattah wurden auch sein Anwalt Mohammed al-Baker und der auch unter dem Pseudonym Oxygen bekannte Blogger Mohamed Ibrahim zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt, wie Abdel Fattahs Schwester Mona Seif am Montag mitteilte. Abdel Fattah war eines der prominentesten Gesichter des Arabischen Frühlings 2011 gewesen.

Laut Seif wurden die drei Männer von einem Sondergericht in Kairo wegen der Verbreitung von “Falschnachrichten” verurteilt. Der Anwalt al-Baker und der Blogger Ibrahim erhielten demnach jeweils eine vierjährige Gefängnisstrafe. Die Entscheidungen des Sondergerichts können nicht angefochten werden. 

Die Bundesregierung hatte zuvor die Freilassung der drei Angeklagten gefordert. Die Urteilsverkündung sei ein “richtungsweisendes Signal für die Entwicklung der Menschenrechtslage in Ägypten”, hatte eine Sprecherin des Auswärtigen Amtes in Berlin am Freitag erklärt. Rechtsanwälte wie al-Baker dürften nicht für die Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit bestraft werden.

Abdel Fattah und al-Baker waren im September 2019 festgenommen und in Untersuchungshaft genommen worden. Unmittelbar zuvor hatte es Proteste gegen Ägyptens Staatschef Abdel Fattah al-Sissi gegeben. 

Abdel Fattah hatte bereits bis März 2019 eine fünfjährige Haftstrafe wegen Verstößen gegen ein Demonstrationsverbot abgesessen. Bei den Protesten gegen den langjährigen ägyptischen Machthaber Husni Mubarak 2011 hatte der Aktivist eine zentrale Rolle gespielt, seine Anhänger bezeichnen ihn auch als “Ikone” des Arabischen Frühlings. 

Der Blogger Ibrahim war nach Angaben der Menschenrechtsorganisation Amnesty International ebenfalls 2019 festgenommen worden. Er hatte zuvor Videos von regierungskritischen Protesten im Internet veröffentlicht. 

Die Sprecherin des Auswärtigen Amtes hatte die mehr als zweijährige Untersuchungshaft für al-Baker am Freitag als widerrechtlich und die Haftbedingungen als sehr schlecht bezeichnet. Sie kritisierte zudem, dass al-Baker noch vor Abschluss des Verfahrens von der ägyptischen Regierung als “Terrorist” eingestuft worden sei und dass das Verfahren gegen ihn und seine Mitangeklagten vor einem Sondergericht ohne Möglichkeit zur Einlegung von Rechtsmitteln stattfand.

Quelle: AFP

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