Die Bundesanwaltschaft hat das gegen Unbekannt geführte Ermittlungsverfahren wegen des Anschlags von Hanau eingestellt.
Das teilte die Karlsruher Behörde am Donnerstag mit.
Nach Ausschöpfung aller relevanten Ermittlungsansätze hätten sich keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte für eine Beteiligung weiterer Personen als Mittäter, Anstifter, Gehilfen oder Mitwisser ergeben, hieß es zur Begründung. Insbesondere rechtfertigten die Ermittlungsergebnisse nicht die Annahme, dass der Vater des Täters in einer wie auch immer gearteten strafrechtlich relevanten Weise an dem eigentlichen Anschlagsgeschehen mitgewirkt oder von diesem im Vorfeld gewusst haben könnte. Bei dem Anschlag hatte ein Deutscher den Ermittlern zufolge aus einer rassistischen Motivation heraus am Abend des 19. Februars 2020 in der Innenstadt von Hanau insgesamt neun Menschen erschossen und zahlreiche weitere Menschen zum Teil schwer verletzt. Anschließend war er in das auch von ihm bewohnte Elternhaus zurückgekehrt, wo er zunächst seiner Mutter und dann sich selbst mit einer Schusswaffe das Leben nahm.
dts Nachrichtenagentur
Quelle: DTS