EU-Frist im Fischerei-Streit zwischen Frankreich und Großbritannien abgelaufen

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Im Streit zwischen Frankreich und Großbritannien um Fischerei-Rechte im Ärmelkanal ist eine von der EU gesetzte Frist offenbar ohne Einigung abgelaufen. Nach Gesprächen zwischen dem britischen Umweltminister George Eustice und dem EU-Umweltkommissar Virginijus Sinkevicius am Freitag wurde nichts über eine Lösung in dem Konflikt bekannt.

Eine EU-Sprecherin hatte zuvor in Brüssel gesagt, das Ziel der Gespräche mit Großbritannien sei, noch am Freitag eine Einigung zu erzielen. Die EU-Kommission vermittelt in dem Streit und hat von Großbritannien gefordert, die Differenzen mit Frankreich bis zum 10. Dezember beizulegen. 

Paris und London streiten sich seit Monaten um die Fischerei-Rechte im Ärmelkanal. Im Abkommen über den britischen EU-Austritt hatte London im Dezember vergangenen Jahres zugesichert, dass französische und andere EU-Fischer weiter in britischen Gewässern fischen dürfen, wenn sie schon vor dem Brexit dort gefischt haben. Uneinigkeit herrscht nun darüber, wie dies nachzuweisen ist.

Nach Angaben Frankreichs haben 104 französische Boote immer noch keine Lizenzen für die Fischerei in Gewässern Großbritanniens und der Kanalinseln. Nach britischen Angaben sind viele französische Fischer nicht in der Lage, die für die Erteilung einer Lizenz erforderlichen Papiere vorzulegen.

Frankreichs Europaminister Clément Beaune deutete an, dass Großbritannien “ein paar dutzend” weitere Lizenzen als “Geste des guten Willens” erteilen könnte, was bedeuten würde, dass die Gespräche fortgesetzt werden können. “Wenn sie nicht nachgeben, werden wir die Europäische Kommission bitten, eine Klage einzureichen”, sagte Beaune im Radiosender France Info.

Ein Sprecher der britischen Regierung erklärte jedoch, es handele sich bei der Vergabe der Lizenzen um einen “technischen Prozess, der auf Fakten und nicht auf Fristen basiert”. Die Diskussionen der vergangenen Tage seien konstruktiv gewesen, seien aber noch nicht abgeschlossen. “Unser Standpunkt ist nach wie vor, dass die Schiffe ausreichende Nachweise über ihre bisherige Fangtätigkeit erbringen müssen, um eine Lizenz zu erhalten.” 

Quelle: AFP

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