Rückläufiger Trend bei Zahl der Unternehmensinsolvenzen setzt sich fort

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Bei der Zahl der Unternehmensinsolvenzen hat sich nach Angaben des Statistischen Bundesamtes der rückläufige Trend fortgesetzt. Wie das Bundesamt am Freitag mitteilte, meldeten die deutschen Amtsgerichte von Januar bis September 2021 insgesamt 10.682 beantragte Unternehmensinsolvenzen. Das waren demnach 14,5 Prozent weniger als im entsprechenden Zeitraum 2020 und 25,7 Prozent weniger als 2019.

Zugleich beantragten mehr wirtschaftlich bedeutende Unternehmen Insolvenz als in den ersten neun Monaten des Jahres 2020. Die voraussichtlichen Forderungen der Gläubiger aus den beantragten Unternehmensinsolvenzen summierten sich von Januar bis September 2021 so auf rund 45,5 Milliarden Euro, wie die Statistiker weiter mitteilten. Im entsprechenden Zeitraum 2020 hatten die Forderungen bei etwa 39,3 Milliarden Euro gelegen.

Beim zeitlichen Vergleich der Insolvenzzahlen ist nach Angaben des Bundesamtes grundsätzlich zu beachten, dass das Insolvenzgeschehen in den Jahren 2020 und 2021 von Sonderregelungen geprägt war. So war von Anfang März 2020 bis Dezember 2020 die Insolvenzantragspflicht für überschuldete Unternehmen infolge der Corona-Pandemie ausgesetzt. 

Für Unternehmen, bei denen die Auszahlung von staatlichen Hilfen noch ausstand, galt dies noch länger. “Für diese Unternehmen wurde die Pflicht zur Beantragung eines Insolvenzverfahrens erst zum 1. Mai 2021 wieder vollumfänglich eingesetzt”, erklärte das Bundesamt. Eine Sonderregelung gibt es auch für Unternehmen, deren Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung auf der Flutkatastrophe vom Juli beruht. Für sie ist die Insolvenzantragspflicht noch bis spätestens 31. Januar 2022 ausgesetzt.

Hinweise auf die künftige Entwicklung der Unternehmensinsolvenzen gibt nach Angaben des Bundesamtes nun die Zahl der beantragten Regelinsolvenzverfahren. Im November 2021 stieg diese Zahl laut vorläufigen Angaben um 43,8 Prozent gegenüber dem Vormonat Oktober, nachdem sie zuletzt gesunken war. 

Ein deutliches Plus gab es von Januar bis September unterdessen bei der Zahl der überschuldeten Verbraucherinnen und Verbraucher. Die Zahl der Verbraucherinsolvenzen legte im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 74,9 Prozent zu, wie das Statistische Bundesamt mitteilte. 

Allerdings hat dies ebenfalls mit Sondereffekten zu tun. Grund ist vor allem ein neues Gesetz zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens. Die Neuregelung gilt für ab dem 1. Oktober 2020 beantragte Verbraucherinsolvenzverfahren und ermöglicht den Betroffenen einen schnelleren wirtschaftlichen Neuanfang nach einem solchen Verfahren. “Daher ist davon auszugehen, dass viele überschuldete Privatpersonen ihren Insolvenzantrag zunächst zurückhielten, um von der Neuregelung zu profitieren”, erklärte das Bundesamt. 

Quelle: AFP

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