Die Impfpflicht für das Personal in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und ambulanten Pflegediensten soll einem Zeitungsbericht zufolge ab Mitte März nächsten Jahres gelten. Wie die Zeitungen des Redaktionsnetzwerks Deutschland (RND, Freitag) aus Kreisen der Ampel-Parteien erfuhren, sollen alle bereits heute Beschäftigten und diejenigen, die ab 1. Januar 2022 neu beginnen, spätestens bis zum 15. März einen Nachweis über eine vollständige Corona-Impfung vorweisen.
Alle, die ab 16. März 2022 ihre Tätigkeit starten, benötigen den entsprechenden Nachweis dem Bericht zufolge von Anfang an. Mit der Übergangsfrist hätten alle Betroffenen genug Zeit, sich jetzt noch impfen zu lassen, hieß es laut RND aus Koalitionskreisen. Ausgenommen von der Pflicht seien Beschäftigte, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können. Der Gesetzentwurf zur “einrichtungsbezogenen Impfpflicht” soll demnach bis spätestens Mitte Dezember im Bundestag beschlossen werden.
Ohne Impfnachweis darf die Tätigkeit nach den aktuellen Plänen laut RND nicht mehr ausgeübt werden. Eine Missachtung soll als Ordnungswidrigkeit behandelt werden, die mit Bußgeldern geahndet wird. Mit der Gesetzesänderung sollen demnach insbesondere ältere und vorerkrankte Menschen besser vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus geschützt werden.
In Pflegeheimen war es in der Vergangenheit immer wieder zu Covid-19-Ausbrüchen gekommen. So starben in einem Heim in Brandenburg mehrere Senioren, das Personal soll Berichten zufolge nur zur Hälfte geimpft gewesen sein.
Quelle: AFP