Im Streit mit britischen Medien über die Wahrung ihrer Privatsphäre hat Herzogin Meghan einen Erfolg erreicht, aber kein Ende des Konflikts. Ein Gericht in London wies die Berufung der Zeitungsgruppe Associated Newspapers am Donnerstag zurück und bestätigte ein vorheriges Urteil, wonach mit der Veröffentlichung eines Briefs von Meghan an ihren Vater ihre Privatsphäre verletzt wurde. Die Zeitungsgruppe prüft nun den Gang vor den Obersten Gerichtshof.
Die Boulevardzeitungen “Daily Mail”, “Mail on Sunday” und das Internetportal “Mail Online” hatten in mehreren Artikeln aus einem Brief zitiert, den Meghan nach ihrer Hochzeit mit dem britischen Prinzen Harry im Mai 2018 an ihren Vater geschrieben hatte. Darin forderte sie Thomas Markle auf, nicht freimütig mit Medien über sie zu sprechen und Lügen über ihre zerrüttete Vater-Tochter-Beziehung zu verbreiten. Die frühere US-Schauspielerin verklagte Associated Newspapers daher wegen Verletzung ihrer Privatsphäre.
Die Entscheidung des Berufungsgerichts bezeichnete Meghan in einer Stellungnahme als “Sieg”. Es sei an der Zeit, eine Boulevardindustrie “umzugestalten”, die von Lügen und Schmerz profitiere, forderte die 40-Jährige.
Associated Newspapers äußerte sich “enttäuscht” über das Berufungsurteil. Das Unternehmen prüfe nun, in der Sache den Obersten Gerichtshof des Landes anzurufen.
Ein Richter am Londoner High Court hatte im Februar den handgeschriebenen Brief als “persönlich und privat” und die Veröffentlichung daher als rechtswidrig eingestuft. Er wies die “Mail on Sunday” an, auf ihrer Titelseite über ihre Niederlage vor Gericht zu berichten und Meghan 450.000 Pfund (530.000 Euro) für die Prozesskosten zu erstatten.
Der Verlag wollte das nicht hinnehmen und ging in Berufung. Er stützte sich unter anderem auf die Zeugenaussage des ehemaligen PR-Beraters der Herzogin, Jason Knauf. Dieser sagte aus, Meghan habe den Brief in dem Bewusstsein verfasst, dass sein Inhalt durchsickern könnte. Die Ehefrau von Prinz Harry wies die Argumentation mit dem Hinweis zurück, es habe sich lediglich um eine “Möglichkeit” gehandelt.
Knauf hatte auch ausgesagt, er habe im Auftrag von Harry und Meghan den Autoren einer inoffiziellen Biografie des Paares private Informationen zugespielt. Meghan räumte dies im Berufungsverfahren schließlich ein und entschuldigte sich dafür, dies in erster Instanz nicht dargelegt zu haben. Den Biografie-Autoren seien allerdings “bei Weitem keine sehr detaillierte persönlichen Informationen” übermittelt worden, versicherte sie.
Berufungsrichter Geoffrey Vos verkündete nun, er halte “die Entscheidung des Richters aufrecht, dass die Herzogin vernünftigerweise erwarten konnte, dass ihr Privatleben respektiert wird”. An dem Brief habe “kein legitimes öffentliches Interesse” bestanden.
Prinz Harry und Meghan hatten sich im April 2020 von ihren royalen Pflichten zurückgezogen und leben nun mit ihren beiden kleinen Kindern Archie und Lilibet in den USA. Bei der Entscheidung spielte ihre ständige Beobachtung durch die Medien eine wichtige Rolle.
Seit ihrem Rückzug aus der ersten Reihe des britischen Königshauses gehen Harry und Meghan verstärkt gegen Medien vor, die aus ihrer Sicht ihre Privatsphäre verletzen. So reichte Harry auch Klage gegen zwei andere Verleger von Boulevardzeitungen wegen mutmaßlichen Telefon-Hackings ein. Harrys Mutter Diana war 1997 auf der Flucht vor Paparazzi in Paris ums Leben gekommen.
Quelle: AFP