Die Europäische Kommission hat Deutschland vor dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) wegen des unzureichenden Schutzes von Blumenwiesen in bestimmten Gebieten verklagt. Deutschland habe Flachland-Mähwiesen und Berg-Mähwiesen “in den betroffenen Gebieten nach wie vor nicht unter ausreichenden rechtlichen Schutz gestellt”, teilte die Brüsseler Behörde am Donnerstag mit. Die betroffenen Wiesen gehören zum Natura-2000-Netz, das Schutzgebiete in der gesamten EU verbindet.
Im Jahr 2018 machten Natura-2000-Gebiete mehr als 18 Prozent der EU-Landfläche sowie sechs Prozent der Meeresfläche aus.
Auch nach mehrmaliger Aufforderung hätten sich die zwei Wiesen-Arten “in den letzten Jahren vor allem aufgrund nicht nachhaltiger Agrarpraktiken, in verschiedenen geschützten Gebieten erheblich verkleinert oder sind gänzlich verschwunden”, erklärte die EU-Kommission. Diese Typen von Wiesen seien wichtig für Bienen und Schmetterlinge. Die Kommission sei “der Auffassung, dass die bisherigen Bemühungen der deutschen Behörden unzufriedenstellend und unzureichend waren”.
Der Grünen-Europaabgeordnete Sven Giegold begrüßte im Online-Netzwerk Twitter die Klage gegen Deutschland als “wichtigen Erfolg für die Artenvielfalt”. Auch der Naturschutzbund Deutschland (Nabu) befürwortete die Ankündigung der EU-Kommission. Diese sei “ein klarer Appell an die künftige Regierung und an die Länder, das Thema Naturschutz ernst zu nehmen”, erklärte Nabu-Präsident Jörg-Andreas Krüger.
Quelle: AFP