Bund und Länder beschließen Feuerwerksverbot zu Silvester

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Bund und Länder haben zur Eindämmung der Corona-Pandemie auch für dieses Jahr ein Feuerwerksverbot zu Silvester beschlossen. Wie Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) am Donnerstag in Berlin sowie Hamburgs Erster Bürgermeister Peter Tschentscher (SPD) in der Hansestadt sagten, werden die bereits zum vergangenen Jahreswechsel geltenden Regeln erneut in Kraft gesetzt. 

Nach Angaben von Tschentscher umfasst das zwischen dem Bund und Ländern bei ihren Beratungen am Donnerstag beschlossene Verbot den Verkauf von Feuerwerk sowie dessen Abbrennen im öffentlichen Raum. Auch alle “Ver- und Ansammlungen am Silvesterabend” würden erneut unabhängig von den Inzidenzen untersagt, sagte der Hamburger Regierungschef. Silvesterfeiern führten nicht nur zu zusätzlichen Belastungen, sondern auch zu weiteren Belastungen in den Kliniken.

Laut Beschlusspapier der Konferenz gilt das Versammlungsverbot bundesweit an Silvester und am Neujahrstag. Die Kommunen sollen die Bereiche genauer definieren, in denen das Verbot zum Zünden von Feuerwerkskörpern gilt. Von dem Feuerwerksverbot betroffene Unternehmen sollen Kompensationen durch Staatshilfen erhalten.

Bereits zum Jahreswechsel 2020/2021 hatte es wegen der Pandemie ein bundesweites Verkaufsverbot für Feuerwerk gegeben, zugleich galt ein An- und Versammlungsverbot für Silvester und Neujahr. Außerdem richteten viele Städte und Gemeinden Bereiche ein, in denen das Zünden von Feuerwerk untersagt war. Hintergrund war neben der Sorge vor Infektionen die Hoffnung, eine zusätzliche Belastung der Krankenhäuser durch Böllerunfälle zu vermeiden.

Quelle: AFP

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