Ein deutscher Beamter, der bei der Beantragung eines Staatsangehörigkeitsausweises statt der Bundesrepublik das “Königreich Bayern” als Geburts- und Wohnort angibt, kann deswegen aus dem Beamtenverhältnis entlassen werden. Er leugne die Existenz der Bundesrepublik und verletze in schwerwiegender Weise seine Pflicht zur Verfassungstreue, entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Donnerstag. Es ging um einen Mitarbeiter des Bundesnachrichtendienstes (BND). (Az. BVerwG 2 A 7.21)
Der Mann hatte 2015 beim Landratsamt Starnberg einen Staatsangehörigkeitsausweis beantragt und dabei als Geburts- und Wohnsitzstaat jeweils “Königreich Bayern” angegeben. Dabei bezog er sich auf das Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz in der Fassung von 1913. Der BND erhob daraufhin Disziplinarklage.
Das Bundesverwaltungsgericht entfernte den Mann nun aus dem Beamtenverhältnis. Mit seinem Verhalten stelle er die Existenz der Bundesrepublik Deutschland in Abrede und lehne die freiheitlich demokratische Grundordnung ab, begründete es seine Entscheidung. Durch die Verwendung der Begriffe erkläre er gegenüber Behörden, dass die Bundesrepublik nicht bestehe. Als Beamter wisse er um die Bedeutung eines so formulierten Antrags.
Ein solches Verhalten sei typisch für die Reichsbürgerszene, erklärte das Gericht weiter. Zwar habe der Mann bestritten, der Szene anzugehören, aber in der Verhandlung nicht plausibel erklären können, warum er sich so verhalten habe.
Quelle: AFP