Karlsruhe (dts Nachrichtenagentur) – Die sogenannte Bundesnotbremse, die von Ende April bis Ende Juni die Grundlage für harte Corona-Maßnahmen war, ist mit dem Grundgesetz vereinbar gewesen. Das teilte das Bundesverfassungsgericht am Dienstag mit.
Die dts Nachrichtenagentur sendet in Kürze weitere Informationen.
Quelle: DTS