Letzte Änderungen: Aktuelles – COVID-19 (Einreise)
Einschließlich Britische Überseegebiete
Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:
– Verfolgen Sie Nachrichten und Wetterberichte
– Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz
– Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App „Sicher Reisen“
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Aktuelles
Einreise/Brexit
Personalausweise werden seit dem 1. Oktober 2021 grundsätzlich nicht mehr als (Ein-) Reisedokumente für EU-Bürger anerkannt. Dies gilt auch für Transitreisende.
Die britische Regierung besteht für den Reiseverkehr grundsätzlich auf einen Reisepass, der beim Grenzübertritt noch gültig sein muss. In einigen Ausnahmefällen können bestimmte EU-Bürger weiterhin mit Personalausweis einreisen, siehe Einreise und Zoll: Reisedokumente.
Touristen und kurzzeitige Geschäftsreisende benötigen für eine Aufenthaltsdauer von weniger als sechs Monaten in aller Regel kein Visum. In vielen anderen Fällen ist seit 2021 ein Visum erforderlich. Einreisen für Au-Pair-Aufenthalte sind gar nicht mehr und für Praktika nur noch unter sehr eingeschränkten Bedingungen bei vorheriger Einholung eines Visums erlaubt. EU Studierende müssen dann (und zwar vorab) ein Studentenvisum beantragen, wenn der geplante Aufenthalt sechs Monate überschreitet. In diesen Fällen ist eine Einreise zum Studienantritt ohne vorheriges Visum nicht möglich und hat bereits zu Zurückweisungen an der Grenze und Rückflügen nach Deutschland geführt.
- Erkundigen Sie sich zu Einreisefragen nach Großbritannien und Nordirland bei den zuständigen Britischen Vertretungen in Deutschland.
- Informieren Sie sich auch im Brexit-Checker der britischen Regierung.
COVID-19
Die Ausbreitung von COVID-19 kann weiterhin zu Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr und Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens führen.
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland, die britischen Überseegebiete einschließlich Gibraltar, die Isle of Man und die Kanalinseln wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland ist von COVID-19 sehr stark betroffen. Das Vereinigte Königreich ist als Hochrisikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das Office for National Statistic und die britische Regierung, für Schottland die schottische Regionalregierung.
Zu den Kanalinseln, der Isle of Man, Gibraltar sowie den britischen Überseegebieten („Overseas Territories“) siehe Besonderheiten auf den Kanalinseln, der Isle of Man, Gibraltar und in den Überseegebieten.
Einreise
Alle Reisenden nach England müssen sich nach Einreise, unabhängig von ihrem Impfstatus, in Quarantäne begeben und spätestens am Tag 2 nach Einreise einen PCR-Test machen. Ist dieser negativ, kann die Quarantäne beendet werden. Kinder bis vier Jahre sind von dem Tag-2-Testerfordernis und von einer Quarantäne ausgenommen. Dies gilt auch für Einreisen nach Wales und Nordirland. Ähnliche Regeln gelten für die Einreise nach Schottland, jedoch mit dem Unterschied, dass alle Kinder von der Quarantäne und Kinder bis zehn Jahre von der Testpflicht ausgenommen sind.
Ein- und Ausreisen auch ohne triftigen Grund sind möglich, jedoch gelten für die Einreise nach England unterschiedliche Einreisebeschränkungen.
Länder werden in die Kategorien „rot“ bzw. „nicht rot“ eingeordnet.
Für alle Länder, die nicht als „rot“ (u.a. Deutschland) eingestuft werden, wird unterschieden zwischen „vollständig geimpften“ und „nicht oder nicht vollständig geimpften“ Personen:
- Vollständig geimpfte Personen, deren letzte Impfung mindestens 14 Tage zurückliegt, und die über einen Nachweis verfügen (gilt jedoch nicht für Genesene mit einer Impfung): Keine Testpflicht vor Einreise (pre-departure), Online-Anmeldung, ein PCR-Test spätestens am Tag 2 nach Einreise, Pflicht zur Quarantäne, die endet, wenn das Testergebnis negativ ist.
- Das Testerfordernis bis Tag 2 und die Quarantänepflicht gelten auch für Kinder zwischen 5 und 17 Jahren. Diese Regeln gelten auch für Wales und Nordirland. In Abweichung dazu besteht in Schottland das Testerfordernis ab 11 Jahren und die Quarantänepflicht ab 18 Jahren.
- Hinweis: In Einzelfällen wurde in der Praxis, auch bei vollständigem Impfschutz, seitens der National Health Service (NHS) eine zehntägige Selbstisolierung nach Einreise angeordnet, wenn der NHS über die Online-Anmeldung feststellen konnte, dass sich bspw. auf dem Flug oder der Fahrt mit dem Eurostar nach England ein positiv infizierter Gast befunden hat. Ausnahmen von dieser Regelung gelten nur für Reisende, die im Vereinigten Königreich vollständig geimpft wurden.
- Nicht oder nicht vollständig geimpfte Personen: Online-Anmeldung, COVID-19-Test vor Einreise, zwei weitere PCR-Tests vor/am Tag zwei und am/nach Tag acht nach Einreise, häusliche Quarantäne von zehn Tagen mit Möglichkeit einer Freitestung am fünften Tag nach Einreise.
Im Gegensatz zu den englischen Regelungen ist eine Freitestung zur Verkürzung der häuslichen Quarantäne für nicht oder nicht vollständig geimpfte Personen in Schottland nicht möglich!
Ähnliche Einreisebeschränkungen gelten in Wales und in Nordirland.
Einreisende nach England und Reisende, die über England nach Wales reisen, die sich in den letzten zehn Tagen vor Einreise in einem Land auf der „roten Liste“ aufgehalten haben, müssen sich neben dem COVID-19-Test vor Einreise für zehn Tage in eine Hotelquarantäne in Großbritannien begeben. Während des Hotelaufenthalts finden am zweiten und achten Tag nach Einreise weitere Tests statt. Das Hotel ist vorab über eine Website der britischen Regierung zu buchen. Aufenthalt, Verpflegung und die Tests während der Quarantäne kosten 1.750 GBP. Informationen können auf der Webseite der britischen Regierung nachgelesen werden. Verstöße gegen die Quarantänepflicht in einem Hotel und auch falsche Angaben hinsichtlich des Aufenthalts in einem Land auf der „roten Liste“ in den zehn Tagen vor Einreise kann mit einer Haftstrafe von bis zu zehn Jahren geahndet werden.
Für alle nach England einreisenden LKW-Fahrer, die nicht vollständig geimpft sind, gilt ein verpflichtender COVID-19-Test nach Einreise bei Aufenthalt von mehr als 48 Stunden, alle weiteren 72 Stunden bis zu zwei zusätzliche Tests.
Für alle Einreisenden gilt grundsätzlich die Pflicht zur elektronischen Anmeldung vor Einreise. Diese soll die britischen Behörden in die Lage versetzen, im Falle entdeckter Corona-Infektionen eine Nachverfolgung zu ermöglichen. Daher müssen zahlreiche Angaben einschließlich des Beförderungsmittels sowie des Ortes angegeben werden. Die elektronische Anmeldung erfolgt ausschließlich im Internet frühestens 48 Stunden vor Einreise. Bei der Einreise muss dann die erfolgte Anmeldung nachgewiesen werden. Verletzungen der Anmeldepflicht können mit empfindlichen, regional unterschiedlichen Bußgeldern geahndet werden. Bei Rückfragen steht montags bis freitags eine Hotline der britischen Regierung unter +44 800 678 1767 zur Verfügung.
Es gelten für eine Reihe von Berufen und Tätigkeiten Ausnahmen von den vorgenannten Einreisebeschränkungen. Dies könnte für Reisende relevant sein, die noch nicht vollständig geimpft sind.
Durch- und Weiterreise
Ein Transit durch das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland sowie die Weiterreise von Nordirland nach Irland ist erlaubt. Transitreisende müssen sich vorab elektronisch anmelden, auch wenn sie sich nur im Transitbereich eines Flughafens aufhalten, und einen negativen COVID-19-Test vorlegen, sofern der/die Transitreisende nicht vollständig geimpft ist (s. Einreise).
Die Bestimmungen für die Weiterreise aus dem Vereinigten Königreich nach Frankreich, Belgien und die Niederlande haben sich mehrfach kurzfristig geändert. Einreisen mit dem Flugzeug oder der Autofähre in die Niederlande oder Belgien sind unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt.
Reiseverbindungen
Flugverbindungen und zum Teil auch Zug- und Fährverbindungen verkehren regelmäßig. Der Eurotunnel nach Frankreich ist unter bestimmten Voraussetzungen geöffnet. Reisen mit dem Eurostar unterliegen strengen Voraussetzungen. An Häfen, am Eurotunnel und an Flughäfen ist mit zum Teil langen Wartezeiten zu rechnen.
Beschränkungen im Land
Im Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland sind weitere Lockerungen erfolgt, es gelten nur noch wenige Kontaktbeschränkungen.
England hat viele Beschränkungen aufgehoben. Mit Wirkung vom 30. November 2021 gilt wieder in ganz England eine obligatorische Maskenpflicht in den öffentlichen Verkehrsmitteln und in Geschäften.
Schottland hat alle Beschränkungen mit Ausnahme weniger Abstands-und Hygieneregeln aufgehoben. Details können auf der Webseite der schottischen Regierung nachgelesen werden.
Wales hat bis auf wenige Ausnahmen sämtliche Beschränkungen aufgehoben. Details können auf der Webseite der walisischen Regierung nachgelesen werden.
In Nordirland wurden viele Beschränkungen aufgehoben: 15 Personen aus vier Haushalten dürfen sich drinnen treffen. Ein Mund-Nasen-Schutz ist in öffentlichen Verkehrsmitteln vorgeschrieben.
Einzelheiten zu den Vorschriften und Beschränkungen bietet die nordirische Regierung.
Hygieneregeln
Es wird weiterhin empfohlen, die allgemeinen Hygiene- und Abstandsregeln in England, Wales, Schottland und Nordirland einzuhalten. In öffentlichen Verkehrsmitteln besteht in der Regel weiterhin eine Verpflichtung dazu.
Besonderheiten auf den Kanalinseln, der Isle of Man, in Gibraltar und in den Überseegebieten
Auf Guernsey und Alderney gelten Einreisebeschränkungen. Alle Einreisenden müssen einen „Travel Tracker account“ anlegen. Da sich Deutschland nicht auf der „roten“ Liste befindet, wird lediglich zwischen vollständig und nicht vollständig geimpften Personen unterschieden. Weitere Informationen bieten die Behörden von Guernsey.
Einreisende nach Jersey müssen bei Einreise über England einen negativen COVID-19-Test von einem dort zugelassenen Labor, der maximal 72 Stunden vor Abfahrt gemacht werden muss, vorlegen. Direktreisende müssen den Test bei Einreise machen. Eine mögliche Quarantäne hängt vom Impfstatus ab. Weitere Informationen bieten die Behörden von Jersey.
Die Isle of Man hat sich weitgehend den Regelungen der Britischen Regierung angeschlossen. Weitere Informationen bieten die Behörden der Isle of Man.
Gibraltar hat sich weitgehend den Regelungen der Britischen Regierung angeschlossen. Weitere Informationen bietet die britische Regierung.
Einreisen nach Anguilla sind möglich, bedürfen jedoch einer Genehmigung. Alle volljährigen Besucher (außer Schwangere) müssen vollständig geimpft sein (die letzte Impfung muss 21 Tage zurückliegen). Eine elektronische Anmeldung sowie ein negativer COVID-19-Test, der drei bis fünf Tage vor der geplanten Ankunft vorgenommen werden muss, sind erforderlich. Weitere Informationen bietet die Regierung von Anguilla.
Die Einreise nach Bermuda ist unter Einschränkungen möglich. Reisende müssen maximal 72 Stunden vor Einreise nach Bermuda eine Einreiseerlaubnis einholen. Verpflichtende Corona-Tests werden bei Einreise und erneut vier und zehn Tage nach Einreise durchgeführt. Nicht vollständig geimpfte Touristen müssen sich 14 Tage in Quarantäne begeben. Weitere Informationen bietet die Regierung von Bermuda.
Die Einreise auf die britischen Jungferninseln (British Virgin Islands) ist unter Einschränkungen möglich. Die Einreise muss online im BVI Portal angemeldet werden. Je nach Impfstatus gelten unterschiedliche Einreisebeschränkungen. Weitere Informationen bieten die Regierung der British Virgin Islands und die britische Regierung.
Die Einreise auf die Kaimaninseln (Cayman Islands) ist für vollständig geimpfte Touristen möglich. Die Einreise unterliegt Beschränkungen. Weitere Informationen bieten die Regierung der Cayman Islands und die britische Regierung.
Die Einreise nach Montserrat ist für touristische Zwecke gestattet. Weitere Informationen bieten die Regierung von Montserrat und die britische Regierung.
Die Einreise auf die Turks & Caicos Islands ist für vollständig geimpfte Touristen möglich. Für die Einreise muss ein maximal drei Tage alter negativer PCR-Test vorgelegt und eine Reisegenehmigung beantragt werden. Die Reisegenehmigung enthält eine lokale Krankenversicherung. Es besteht keine Quarantänepflicht. Infektionszahlen und weitere Informationen bieten Regierung der Turks & Caicos Islands und die britische Regierung.
Reisen nach St. Helena & Dependencies sind wieder möglich. Ein innerhalb von 72 Stunden vor Einreise erhaltenes negatives COVID-19-Testergebnis sowie eine 14-tägige Quarantäne nach Einreise sind erforderlich. Weitere Informationen bieten die Regierung von St. Helena und die britische Regierung.
Empfehlungen
- Seien Sie bei allen Reisen weiterhin besonders vorsichtig und beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierte Infobox zu COVID-19/Coronavirus.
- Achten Sie bei Einreise nach Deutschland auf die geltenden Einreisevoraussetzungen zu Anmelde-, Quarantäne- und Nachweisregelungen (vollständige Impfung oder Genesenennachweis oder aktueller negativer COVID-19-Test).
- Informieren Sie sich zur Einreise nach Großbritannien und Nordirland immer aktuell bei den zuständigen britischen Vertretungen in Deutschland.
- Informieren Sie sich stets über aktuelle Maßnahmen in England, in Wales, Schottland und Nordirland.
- Beachten Sie das umfangreiche Informationsangebot der deutschen Vertretungen im Vereinigten Königreich.
- Informieren Sie sich vor Reiseantritt über Drittstaaten genau über die geltenden Bestimmungen für Einreisen aus dem Vereinigten Königreich wie z.B. einen negativen PCR- oder Antigentest (siehe z.B. Hinweise von den Niederlanden, Belgien und Frankreich) und rechnen Sie mit ggf. längeren Wartezeiten.
- Erkundigen Sie sich unbedingt bei Ihrer Fluggesellschaft über die aktuellen Beförderungsbedingungen und mögliche Änderungen im Flugplan.
Sicherheit
Terrorismus
In Großbritannien wurden einzelne terroristische Anschläge mit Todesopfern und Verletzten verübt, zuletzt im Mai 2017 in Manchester, Anfang Juni 2017 auf der London Bridge und in Borough Market, im September 2017 in der U-Bahn-Station Parsons Green, Ende November 2019 erneut auf der London Bridge in London, Anfang Februar 2020 in London und Mitte November 2021 in Liverpool..
Für Bedrohungslagen wegen Terrorismus gilt für das ganze Vereinigte Königreich (England, Wales, Schottland und Nordirland) die Stufe 4 (von 5) „Severe“. Informationen zu den Warnstufen bietet das Joint Terrorism Analysis Centre/Security Service (MI5).
Die britischen Behörden rufen dazu auf, gegenüber der Terrorgefahr wachsam zu sein, insbesondere auf verdächtige Taschen in öffentlichen Verkehrsmitteln sowie auf andere mögliche Anzeichen terroristischer Handlungen zu achten.
- Seien Sie insbesondere an belebten Orten und bei besonderen Anlässen aufmerksam.
- Für Auskünfte über Sicherheitsvorkehrungen wenden Sie sich an das Home Office, Tel. +44 20 7035 4848 sowie an das Terrorism-National-Emergency.
- Zur aktuellen Lage in Bezug auf Nordirland wenden Sie sich an die Police Service of Northern Ireland (PSNI), Tel. +44 845 600 8000.
- Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis.
Innenpolitische Lage
In Nordirland ist das Aufflammen lokaler Gewalt insbesondere während der „Marching Season“ von Mitte Juni bis Mitte August, mit gewaltsamen Auseinandersetzungen von rivalisierenden paramilitärischen Gruppen und mit Sicherheitskräften, möglich.
- Verhalten Sie sich umsichtig.
- Folgen Sie stets den Anweisungen von Sicherheitskräften.
Kriminalität
In Großstädten und dort insbesondere an bei Touristen beliebten Plätzen und in öffentlichen Verkehrsmitteln kommt es zu Kleinkriminalität wie Taschendiebstählen, vereinzelt auch zu Gewaltdelikten. In einzelnen Vierteln von Großstädten, aber insbesondere auch in den Britischen Überseegebieten kann die Kriminalität und Gewaltbereitschaft erheblich variieren.
- Beachten Sie die hilfreichen Tipps der British Transport Police gegen Taschendiebe.
- Erkundigen Sie sich bei Bekannten, Geschäftspartnern oder im Hotel nach der Sicherheit von Vierteln, die Sie nicht kennen.
- Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein, Flugscheine und andere wichtige Dokumente sicher auf.
- Bevorzugen Sie bargeldlose Zahlungen, nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit.
- Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, Bahnhöfen, in der U-Bahn und anderen öffentlichen Verkehrsmitteln besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
- Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfsersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich oder wenden Sie sich an die Polizei.
Natur und Klima
Das Klima auf dem Festland ist gemäßigt, in den Überseegebieten tropisch bzw. subtropisch.
Auf dem Festland können extreme Wetterlagen mit Stürmen und Starkregen nicht ausgeschlossen werden.
Im Nordatlantik und insbesondere in der Karibik ist von Juni bis Ende November Hurrikan-Saison. Auf Bermuda, den Britischen Jungferninseln, den Turks & Caicos Inseln, auf Montserrat und Anguilla kann es dann zu schweren Wirbelstürmen und in der Folge zu erheblichen Überschwemmungen, Erdrutschen und Ausfall von Strom- und Kommunikationsnetzen kommen.
Einige Britische Überseegebiete wie insbesondere St. Helena und Montserrat liegen in einer seismisch aktiven Zone, weshalb es zu Erdbeben und vulkanischen Aktivitäten kommen kann.
- Verfolgen Sie in den Britischen Überseegebieten regelmäßig Wetterberichte und achten Sie auf Sturmwarnungen des National Hurricane Center.
- Im Fall einer Sturmwarnung beachten Sie die Hinweise zu Wirbelstürmen im Ausland bzw. die Hinweise des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.
- Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.
- Machen Sie sich ggf. mit Verhaltenshinweisen bei Erdbeben, Vulkanen und Tsunamis vertraut. Diese bieten die Merkblätter des Deutschen GeoForschungsZentrums.
Reiseinfos
Zuständige Auslandsvertretungen für die Britischen Überseegebiete
Die Botschaft London ist zwar die zuständige diplomatische Vertretung auch für die Überseegebiete des Vereinigten Königreichs, nimmt dafür aber keine konsularischen Aufgaben wahr.
Für Anguilla, British Virgin Islands und Montserrat ist die Deutsche Botschaft in Port-of-Spain/Trinidad und Tobago konsularisch zuständig. In Tortola, British Virgin Islands, gibt es einen deutschen Honorarkonsul, an den sich Reisende vor Ort in Notfällen wenden können.
Für Bermuda ist das Generalkonsulat in New York/USA konsularisch zuständig. In Hamilton, Bermuda, gibt es einen deutschen Honorarkonsul, an den sich Reisende vor Ort in Notfällen wenden können.
Für Cayman Islands und Turks & Caicos Islands ist die Deutsche Botschaft in Kingston/Jamaika konsularisch zuständig.
Für St. Helena & Dependencies ist das Deutsche Generalkonsulat in Kapstadt/Südafrika konsularisch zuständig.
Infrastruktur/Verkehr
Die Verkehrswege können aufgrund von Maßnahmen im Zusammenhang zur Eindämmung von COVID-19 beeinträchtigt sein, siehe Aktuelles.
Es gibt ein enges Inlandsflugnetz, Eisenbahn- und Busverbindungen sowie in London U-Bahnen. Das Verkehrsnetz von Britischen Überseegebieten besteht in der Regel aus Busverbindungen und Taxis.
Informationen zum Autofahren in Großbritannien bietet Find-Your-Great-Britain.
Es herrscht Linksverkehr. Stellen Sie bei Fahrten mit dem eigenen Fahrzeug sicher, dass Scheinwerfer hierfür eingestellt sind bzw. entsprechend abgeklebt werden.
Die Promillegrenze beträgt 0,8, in Schottland 0,5.
Vorfahrtsregelungen sind üblicherweise beschildert mit STOP oder GIVE WAY oder entsprechend markiert, wobei eine doppelte, weiße Querlinie STOP bedeutet, eine doppelte, unterbrochene Linke verlangt langsames Heranfahren.
An wenigen Kreuzungen ohne Regelung mit Zeichen haben die Hauptstraßen Vorrang, ggf. gilt die Verständigung unter Verkehrsteilnehmern zur Reihenfolge des Weiterfahrens.
Im Kreisverkehr hat der von rechts kommende Verkehr Vorfahrt, sofern nichts anderes markiert ist, es sollte so frühzeitig wie möglich in die richtige Spur eingefädelt werden. Blinkzeichen werden schon beim Einfahren entsprechend der gewünschten Fahrtrichtung gesetzt.
Gelbe Markierungen am Fahrbandrand bedeuten Parkverbot, rote Halteverbot, eine durchgezogene rote Doppellinie absolutes Halte- und Parkverbot.
Umweltzonen – (Ultra) Low Emission Zone
Bei Fahrten in den Großraum London müssen größere Fahrzeuge (wie z.B. Wohnmobile, Minibusse oder Pickups) die erforderlichen Emissionsstandards für die Niedrigemissionszone (Low Emission Zone, LEZ) erfüllen. Um dies festzustellen, ist eine vorherige Registrierung des Fahrzeugs bei der für die LEZ zuständigen Verkehrsbehörde Transport for London (TfL) notwendig. Dies sollte 10 Tage vor Einreise erfolgen. Bei Verstößen drohen erhebliche Geldbußen. Ausführliche Informationen erteilt die TfL.
Die LEZ (Niedrigemissionszone) in London wurde in die ULEZ (Ultra Low Emission Zone) umbenannt und betrifft noch mehr Fahrzeuggruppen als die LEZ. Ab 25. Oktober 2021 wird die Zone auf den Großraum London ausgeweitet.
- Wenn Sie beabsichtigen, mit einem Fahrzeug nach London zu fahren, informieren Sie sich genau bei TfL-Ultra Low Emission Zone.
Versicherungsnachweis
Autoreisende müssen frühestens ab Januar 2021 für Fahrten in das Vereinigte Königreich eine Grüne Versicherungskarte als Nachweis ihrer Versicherungsdeckung mitführen. Reisende sollten vor Abreise prüfen, ob ihre Kfz-Versicherung das Gebiet des Vereinigten Königreichs abdeckt..
Führerschein
Der deutsche Führerschein ist im Vereinigten Königreich gültig. Ein internationaler Führerschein ist aktuell nicht erforderlich.
Darüber hinaus können Inhaber eines deutschen Führerscheins mit ständigem Wohnsitz im Vereinigten Königreich ihren Führerschein umtauschen, ohne dass eine erneute Fahrprüfung erforderlich ist. Der deutsche Führerschein kann genutzt werden, so lange er gültig ist. Die britischen Regelungen sehen eine Erneuerung/Verlängerung des Führerscheins im Alter von 70 Jahren oder drei Jahre nach Wohnsitznahme des Inhabers in Großbritannien – je nachdem welcher Zeitpunkt der spätere ist – vor. Weitere Informationen können auf der Webseite der „Driver and Vehicle Licensing Agency“ (DVLA) nachgelesen werden.
Eine zukünftige Änderung der Regelungen zum Führerschein kann nicht ausgeschlossen werden.
LGBTIQ
Homosexualität ist im Vereinigten Königreich nicht strafbar und wird von der Gesellschaft weitgehend akzeptiert.
Auch in den britischen Überseegebieten sind homosexuelle Handlungen nicht mehr strafbar. Allerdings sind die LGBTIQ-Rechte, der Schutz gegen Diskriminierung und die Akzeptanz in der Bevölkerung noch nicht vergleichbar mit dem auf das Festland des Vereinigten Königreichs.
- Beachten Sie die allgemeinen Hinweise für LGBTIQ.
Rechtliche Besonderheiten
Waffen
Im Vereinigten Königreich ist das Mitführen folgender Waffen, die in Deutschland legal erworben werden können, verboten:
CS-Gas- oder Pfefferspray-Sprühdosen, Schreckschusspistolen, Messer mit feststehender Klinge oder Schnappmesser mit Klingen länger als 7cm. Die Einfuhr von Messern, die offensichtlich Angriffswaffen sind, ist grundsätzlich nicht erlaubt. Näheres unter Bestimmungen zum Mitführen von Messern und unter Bestimmungen und Beschränkungen zur Einfuhr von Schusswaffen, Messern, Schwertern und anderen Angriffswaffen.
Wird bei einer Überprüfung, auch bei der Sicherheitskontrolle vor der Ausreise auf einem britischen Flughafen, der Besitzverbotener Waffen festgestellt, ist mit der sofortigen Festnahme zu rechnen. Eine Gerichtsverhandlung und die Verurteilung zu einer empfindlichen Geld- oder sogar zu einer Haftstrafe sind in der Regel die Folge.
Von den Verboten sind bestimmte Waffen und kleinere Personenkreise ausgenommen.
- Wenn Sie mit einer Waffe oder mit Streumunition in das Vereinigte Königreich reisen möchten, sollten Sie sich unbedingt bei der britischen Botschaft oder bei einem der britischen Generalkonsulate in Deutschland erkundigen, selbst wenn Sie im Besitz eines deutschen Waffenscheins sind.
Beihilfe zu illegaler Einreise
Beihilfe zu illegaler Einreise ist im Vereinigten Königreich mit Haftstrafen von bis zu zehn Jahren sowie einem Bußgeld („civil penalty“) von 2.000,- GBP pro illegal Einreisendem belegt.
- Seien Sie bei der Mitnahme von Anhaltern besonders vorsichtig und vergewissern Sie sich eines Aufenthaltstitels.
Drogen
Die Einfuhr und der Besitz von Drogen sind strafbar.
Geld/Kreditkarten
Landeswährung ist das britische Pfund Sterling (GBP). Das Abheben von Bargeld an Geldautomaten und die Bezahlung mit Kreditkarten sind überall möglich. FAQs für Verbraucher zum Brexit bietet die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen BaFin.
Einreise und Zoll
Ein- und auch Durchreisebestimmungen können aufgrund von Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 derzeit abweichen, siehe Aktuelles.
Einreise- und Einfuhrbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie nur direkt bei den Vertretungen Ihres Ziellandes.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls und per App “Zoll und Reise” finden oder dort telefonisch erfragen.
Reisedokumente
Die Einreise auf das Festland des Vereinigten Königreichs ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
- Reisepass: Ja
- Vorläufiger Reisepass: Ja
- Personalausweis: Nein
- Vorläufiger Personalausweis: Nein
- Kinderreisepass: Ja
Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen bis zum Ende der Reise gültig sein.
Benutzen Sie keine Ausweisdokumente, die einmal als verloren oder gestohlen gemeldet waren. Selbst wenn sie inzwischen wieder als “aufgefunden” gemeldet wurden, führt dies nicht automatisch zu einer Löschung des Verlusteintrags in der Interpol-Datenbank. Es kommt daher immer wieder vor, dass die britische Grenzpolizei solche Ausweisdokumente einzieht.
Die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften an die von ihren Passagieren mitzuführenden Dokumente weichen z.T. von den staatlichen Regelungen ab.
Die britische Regierung besteht für den Reiseverkehr grundsätzlich auf einen Reisepass, der beim Grenzübertritt noch gültig sein muss. Jedoch erkennt die britische Regierung bestimmte Ausnahmetatbestände an. So können diejenigen EU-Bürger, die ihren Aufenthalt bzw. ihre bisherigen Rechte als EU-Bürger im Vereinigten Königreich über einen sog. Pre-Settled oder Settled Status (britischer Aufenthaltsnachweis) gesichert haben, weiterhin mit Personalausweis die Grenze überqueren. Soweit in diesen Fällen beim Grenzübertritt der Personalausweis (und nicht der Reisepass) genutzt wird, empfiehlt sich zwecks Vereinfachung des Datenabgleichs durch die britische Grenzpolizei, dass Personalausweis und digitaler Nachweis des Aufenthaltsstatus verknüpft sind. Für diese Fälle sollten also beim digitalen Aufenthaltsstatus auch die Personalausweisdaten hinterlegt werden. Deutsche Staatsangehörige benötigen nach dem 1. Januar 2021 für Besuchs- und Geschäftsreisen von längstens 180 Tagen kein Visum. Weitere Informationen finden sich auf der Webseite der britischen Regierung.
Einreisebestimmungen für die Britischen Überseegebiete Anguilla, Bermuda, British Virgin Islands, Cayman Islands, Montserrat, St. Helena & Dependencies und Turks & Caicos Islands
Anguilla
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
- Reisepass: Ja
- Vorläufiger Reisepass: Ja
- Personalausweis: Nein
- Vorläufiger Personalausweis: Nein
- Kinderreisepass: Ja
Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen mindestens sechs Monate über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.
Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument.
Anforderungen einzelner Fluggesellschaften über mitzuführende Dokumente können in Einzelfällen von staatlichen Regelungen abweichen.
Visum
Für touristische Einreisen bei einer Aufenthaltsdauer von bis zu 90 Tagen ist für deutsche Staatsangehörige kein Visum erforderlich. Die Vorlage eines Weiter- oder Rückflugtickets ist erforderlich.
Bermuda
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
- Reisepass: Ja
- Vorläufiger Reisepass: Ja
- Personalausweis: Nein
- Vorläufiger Personalausweis: Nein
- Kinderreisepass: Ja
Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen bis zum Ende der Reise gültig sein.
Visum
Für Touristen oder Geschäftsreisende ist ein Einreisevisum für deutsche Staatsangehörige nicht erforderlich. Aufenthaltsdauer: maximal 21 Tage, Verlängerung ist beim Department of Immigration zu beantragen.
Eine Arbeitsaufnahme für Touristen bzw. Geschäftsbesucher ohne Arbeitserlaubnis ist strikt untersagt.
Bei Einreise müssen ein Round-Trip Ticket, eine Hotel- oder Host-Adresse sowie Immigrations- und Zollformulare vorgelegt werden, die im Flugzeug nach Bermuda ausgehändigt werden.
British Virgin Islands
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
- Reisepass: Ja
- Vorläufiger Reisepass: Ja
- Personalausweis: Nein
- Vorläufiger Personalausweis: Nein
- Kinderreisepass: Ja
Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen mindestens sechs Monate über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.
Anforderungen einzelner Fluggesellschaften über mitzuführende Dokumente können in Einzelfällen von staatlichen Regelungen abweichen.
Visum
Für touristische Einreisen bei einer Aufenthaltsdauer bis zu 90 Tagen ist für deutsche Staatsangehörige kein Visum erforderlich. Die Vorlage eines Weiter- oder Rückflugtickets ist erforderlich.
Cayman Islands
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
- Reisepass: Ja
- Vorläufiger Reisepass: Ja
- Personalausweis: Nein
- Vorläufiger Personalausweis: Nein
- Kinderreisepass: Ja
Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen mindestens sechs Monate über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.
Visum
Für touristische Einreisen bei einer Aufenthaltsdauer von bis zu 30 Tagen ist für deutsche Staatsangehörige kein Visum ist erforderlich.
Die Beamten der Einwanderungsbehörde überprüfen bei Bedarf bei Einreise den Nachweis von ausreichenden finanziellen Mitteln und Vorliegen eines Rück- oder Weiterflugtickets.
Eine Verlängerung des Aufenthaltstitels nach Einreise vor Ort ist grundsätzlich möglich und kann direkt bei der zuständigen Einwanderungsbehörde beantragt werden.
Montserrat
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
- Reisepass: Ja
- Vorläufiger Reisepass: Ja
- Personalausweis: Nein
- Vorläufiger Personalausweis: Nein
- Kinderreisepass: Ja
Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen mindestens sechs Monate über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.
Anforderungen einzelner Fluggesellschaften über mitzuführende Dokumente können in Einzelfällen von staatlichen Regelungen abweichen.
Visum
Für touristische Einreisen bei einer Aufenthaltsdauer von bis zu 90 Tagen ist für deutsche Staatsangehörige kein Visum erforderlich. Die Vorlage von Weiter- oder Rückflugtickets ist erforderlich.
St. Helena & Dependencies
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
- Reisepass: Ja
- Vorläufiger Reisepass: Nein
- Personalausweis: Nein
- Vorläufiger Personalausweis: Nein
- Kinderreisepass: Ja
Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen im Zeitpunkt der Einreise gültig sein.
Visum
Für touristische Einreisen bei einer Aufenthaltsdauer von bis zu 90 Tagen ist für deutsche Staatsangehörige kein Visum ist erforderlich. Bei Einreise wird “Visitor’s pass”, gültig für 3 Monate, ausgestellt.
Der Nachweis einer gültigen Krankenversicherung bei einem Aufenthalt länger als 48 Stunden ist erforderlich.
Turks & Caicos Islands
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
- Reisepass: Ja
- Vorläufiger Reisepass: Ja
- Personalausweis: Nein
- Vorläufiger Personalausweis: Nein
- Kinderreisepass: Ja
Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen mindestens sechs Monate über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.
Visum
Für touristische Einreisen bei einer Aufenthaltsdauer von bis zu 30 Tagen ist für deutsche Staatsangehörige kein Visum erforderlich. Ein Weiter- oder Rückflugticket muss vorgelegt werden.
Der Aufenthalt kann bei der Einwanderungsbehörde (Immigration) auf max. 60 Tage verlängert werden.
Minderjährige
Alleinreisende Minderjährige benötigen grundsätzlich eine amtlich beglaubigte Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten.
Erwachsene, die zusammen mit Minderjährigen reisen, deren Zugehörigkeit nicht aus den Reisepässen hervorgeht (z.B. Pflegekinder mit abweichendem Familiennamen), sollten mit Dokumenten ihre Berechtigung belegen können.
- Beachten Sie die Informationen des britischen Innenministeriums zur Einreise von Minderjährigen.
Ein- bzw. Ausreise in die Überseegebiete über die USA
Bei Ein- und Ausreise in die britischen Überseegebiete über die USA sind die Einreisebestimmungen für die USA zu beachten. Der vorläufige Reisepass und der Kinderreisepass sind nicht für das US-amerikanische Visa-Waiver-Programm zugelassen. Bei einer Reise über die USA wird in diesen Fällen ein Visum benötigt.
Einfuhrbestimmungen
Seit dem 1. Januar 2021 gehört das Vereinigte Königreich nicht mehr der EU-Zollunion an. Ab diesem Zeitpunkt gelten die im Unionsrecht vorgesehen Zollförmlichkeiten für alle Waren, die
– aus dem Vereinigten Königreich in das Zollgebiet der Union oder
– aus dem Zollgebiet der Union in das Vereinigte Königreich verbracht werden.
Zollrechtliche Informationen bietet der deutsche Zoll zum Brexit.
Pflanzen und Lebensmittel
Zur Einfuhr von größeren Mengen von Pflanzen und Saaten muss ein Zertifikat vorgelegt werden. Weitere Informationen bietet diese Webseite.
Medikamente
Die Mitnahme von Medikamenten auf Urlaubsreisen in das Vereinigte Königreich ist grundsätzlich möglich. Es wird geraten, einen Begleitbrief des verschreibenden Arztes mit sich zu führen. Dieser sollte insbesondere enthalten: Name, Adresse, Geburtsdatum, Beginn und Ende der Reise, Liste der mitgeführten Medikamente (einschließlich Dosierung und Gesamtmenge). Weitere Informationen bietet diese Webseite.
Heimtiere
Für alle Einreisen in das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland muss ein EU-Heimtierausweis mitgeführt werden. Dieser Ausweis dient dem Nachweis, dass das Tier gegen Tollwut geimpft ist. Ein Musterausweis sowie weitergehende Informationen sind beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft erhältlich.
Es ist wichtig die Reihenfolge zu beachten:
- Mikrochip
- Tollwutimpfung: die Erstimpfung muss mindestens 21 Tage vor Einreise stattgefunden haben, regelmäßige Boosterimpfungen werden anerkannt solange sie im geforderten Intervall stattgefunden haben
- Bei Hunden: Bandwurmbehandlung nicht weniger als 24 Std und nicht früher als 120 Std (fünf Tage) vor Einreise
Alle Schritte müssen in einem EU Heimtierausweis eingetragen sein. Für die Rückreise in die EU bedarf es ledigleich des in der EU ausgestellten Heimtierausweises. Für die Rückreise in die EU ist somit kein gesondertes Gesundheitszeugnis (AHC) aus dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland erforderlich.
Die genauen Bestimmungen und ggf. noch weitere Neuregelungen können auf dieser Webseite nachgelesen werden.
Gesundheit
Aktuelles
Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat die Erkrankung COVID-19, die durch das neuartige Coronavirus SARS-CoV-2 ausgelöst wird, zur Pandemie erklärt. Seit Dezember 2020 ist eine neue Virusvariante in Großbritannien bekannt. Nach derzeitigem Kenntnisstand ist diese Variante leichter als bisher zirkulierende Varianten von Mensch zu Mensch übertragbar. Zudem gibt es erste Hinweise darauf, dass die Infektion mit der neuen Virusvariante mit einer erhöhten Fallsterblichkeit einhergehen könnte. Hinweise auf eine verringerte Wirksamkeit von Impfstoffen existieren nicht.
- Beachten Sie die fortlaufend aktualisierten Informationen zu COVID-19 sowie die Hinweise im Merkblatt COVID-19, auf den Seiten der WHO, des RKI und der BZgA.
- Bitte beachten Sie die Hinweise des RKI zur neuen Virusvariante.
Masern
Die WHO hat im Januar 2019 das Verzögern oder Auslassen von Impfungen zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Insbesondere der fehlende Impfschutz gegen Masern birgt bei international steigenden Fallzahlen ein hohes Risiko.
- Überprüfen Sie im Rahmen der Reisevorbereitung Ihren sowie den Impfschutz Ihrer Kinder gegen Masern und lassen diesen ggf. ergänzen.
Impfschutz
Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.
- Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
- Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A und Polio, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Impfungen gegen Hepatitis B, Typhus, Tollwut und Meningokokken-Krankheit (ACWY) empfohlen.
- Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung im Merkblatt Reise-Impfempfehlungen.
- Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.
Im Vereinigten Königreich gehört die Impfung gegen Meningokokken C wie in Deutschland zum Standardimpfprogramm für Kinder. Sie wird darüber hinaus auch bis zum 24. Lebensjahr für Schüler und Studenten empfohlen. Dieser Personenkreis sollte deshalb für einen Langzeitaufenthalt eine Schutzimpfung entsprechend der Empfehlung des Vereinigten Königreichs erhalten, siehe GOV.UK/department-of-health-and-social-care.
Medizinische Hinweise für Anguilla, Montserrat, die Britischen Jungferninseln und die Turks & Caicos Inseln
Impfschutz
Für die Britischen Jungferninseln gibt es keine internationalen Impfvorschriften.
Reisende nach Montserrat und Anguilla müssen eine Gelbfieberimpfung nachweisen, wenn sie älter als 1 Jahr sind und aus Infektionsgebieten kommen.
- Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
- Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A und Polio, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Impfungen gegen Hepatitis B, und Typhus empfohlen.
- Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.
Zika-Virus-Infektion
Die vorrangig durch tagaktive Aedes-Mücken übertragene Infektion mit Zika-Viren kann in der Schwangerschaft zu Fehlbildungen beim Kind führen sowie neurologische Komplikationen beim Erwachsenen hervorrufen.
- Beachten Sie für Ihre Reise die Empfehlungen im Merkblatt Zika-Virus-Infektion.
Dengue-Fieber
Dengue-Viren werden landesweit durch tagaktive Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Insgesamt sind Komplikationen bei Reisenden jedoch selten. Es existiert weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie gegen Dengue-Fieber, siehe Merkblatt Dengue-Fieber.
- Schützen Sie sich zur Vermeidung von Dengue-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.
Chikungunya-Fieber
Chikungunya-Viren werden von tagaktiven Aedes-Mücken übertragen. Seit Juni 2014 gibt es wie in anderen Gebieten der Karibik auch (ausgehend von St. Martin u.a.) erste bestätigte Erkrankungsfälle von Chikungunya auf den Britischen Jungferninseln, und Anguilla. Für Montserrat sind diese auf Grund der epidemiologischen Lage ebenfalls nicht auszuschließen.
Die Erkrankung ist gekennzeichnet durch hohes Fieber und unter Umständen länger anhaltenden Gelenk- und Muskelschmerzen. Die Beschwerden können oft nicht eindeutig von anderen durch Mücken übertragenen Erkrankungen unterschieden werden. Chikungunya-Fieber heilt nicht immer folgenlos aus, selten kommt es zu lang anhaltenden rheuma-ähnlichen Beschwerden. Es existiert weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie, siehe Merkblatt Chikungunya-Fieber.
- Schützen Sie sich zur Vermeidung von Chikungunya-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.
Malaria
Für Malaria besteht kein Risiko.
HIV/AIDS
Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko.
- Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.
Durchfallerkrankungen
Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe Merkblatt Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:
- Trinken Sie ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs, nie Leitungswasser. Durch Kauf von Flaschenwasser mit Kohlensäure kann eine bereits zuvor geöffnete Flasche leichter identifiziert werden.
- Benutzen Sie unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen möglichst Trinkwasser.
- Falls kein Flaschenwasser zur Verfügung steht, verwenden Sie gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser.
- Kochen oder schälen Sie Nahrungsmitteln selbst.
- Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern.
- Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, stets jedoch vor der Essenszubereitung und vor dem Essen.
- Wenn möglich, desinfizieren Sie Ihre Hände mit Flüssigdesinfektionsmittel.
Schistosomiasis (Bilharziose)
Die Bilharziose wird beim Baden, Waten oder anderen Freizeitaktivitäten im oder am Süßwasser durch das Eindringen der Wurmlarven durch die intakte Haut übertragen, siehe auch Merkblatt Schistosomiasis.
- Sehen Sie vom Baden in Süßwassergewässern konsequent ab.
Tollwut (Rabies)
Die Inseln gelten als tollwutfrei. Da dies aber nicht für alle karibischen Nachbarinseln gilt, sollte bei allen Bissverletzungen durch Tiere (auch Fledermäuse) ein Arzt aufgesucht werden.
Medizinische Versorgung
Von deutschen gesetzlichen Krankenkassen ausgestellte Europäische Krankenversicherungskarten (EHICs) sowie Provisorische Ersatzbescheinigungen (PEBs) können bei vorübergehenden Aufenthalten im Vereinigten Königreich im bisherigen Format weiterhin eingesetzt werden. Besucher und Touristen haben mit einer EHIC wie bisher Anspruch auf medizinisch notwendige Behandlungen beim NHS.
Wir empfehlen gleichwohl den Abschluss einer privaten Reisekrankenversicherung.
Bei privater Krankenversicherung kontaktieren Sie bitte Ihren Versicherer zum Umfang ihres Versicherungsschutzes.
Mehr Informationen findet man auf dvka.de.
- Lassen Sie sich vor einer Reise in die Überseegebiete durch tropenmedizinische Beratungsstellen, Tropenmediziner oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen, auch wenn Sie aus anderen Regionen schon Tropenerfahrung haben. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.
Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:
- Alle Angaben sind zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes.
- Die Empfehlungen sind auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort, zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten.
- Alle Angaben sind stets auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden und erfordern ggf. eine medizinische Beratung.
- Die medizinischen Hinweise sind trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder stets vollkommen aktuell sein. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Länderinfos zu Ihrem Reiseland
Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.
Weitere Hinweise für Ihre Reise
Quelle: auswaertiges-amt.de