Letzte Änderungen: Aktuelles COVID-19 (Einreise)
Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:
– Verfolgen Sie Nachrichten und Wetterberichte
– Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz
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Aktuelles
Die Ausbreitung von COVID-19 kann weiterhin zu Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr und Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens führen.
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Bulgarien wird gewarnt.
Epidemiologische Lage
Bulgarien ist von COVID-19 stark betroffen. Bulgarien ist als Hochrisikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Mit Wirkung vom 1. Dezember 2021 ist die Einreise aus den meisten EU-Mitgliedstaaten nur mit negativem PCR-Test (nicht älter als 72 Stunden), einem Impfzertifikat (frühestens 14 Tage nach der letzten Dosis) oder mit einem Testergebnis, welches eine überstandene COVID-Infektion belegt, ohne zusätzliche Quarantäneverpflichtung erlaubt. Die Nachweise müssen im einheitlichen EU-Format vorliegen. Kinder unter 12 Jahren benötigen keinen Test/Nachweis. Personen mit gültigem bulgarischen Aufenthaltstitel und ihre Familienangehörigen sowie bulgarische Staatsangehörige, die keinen Test vorweisen können und/oder aus bestimmten Drittländern einreisen, müssen eine verpflichtende zehntägige Quarantäne einhalten. Dies gilt nicht für Reisende aus bestimmten Drittländern.
Befreit von der Vorlage der o.g. Test- bzw. Impfbescheinigung sind neben Minderjährigen unter 12 Jahren u.a. Busfahrer im internationalen Personenverkehr, LKW-Fahrer im internationalen Fracht- und Güterverkehr sowie Flugzeugbesatzungen.
Durch- und Weiterreise
Für die Einreise nach Bulgarien auf dem Landweg stehen zurzeit ausschließlich folgende Grenzübergänge zur Verfügung:
- Bulgarisch-rumänische Grenze: die Grenzübergänge Vidin (s. Reiseinfos: Grenzkontrollen), Ruse, Durankulak, Oryahovo und Nikopol.
- Bulgarisch-serbische Grenze: die Grenzübergänge Vrashka Chuka, Kalotina (s. Reiseinfos: Grenzkontrollen), Oltomantsi und Strezimirovtsi.
- Bulgarisch-nordmazedonische Grenze: die Grenzübergänge Gyueshevo, Stanke Lisichkovo und Zlatarevo.
- Bulgarisch-griechische Grenze: die Grenzübergänge Ilinden, Kapitan Petko Voyvoda, Kulata und Makaza.
- Bulgarisch-türkische Grenze: die Grenzübergänge Kapitan Andreevo, Malko Tarnovo und Lesovo.
Im Rahmen der Grenzkontrollen wird auch eine Überprüfung des Fahrzeugführers auf unbezahlte Verwarngelder vorgenommen.
Reiseverbindungen
Es bestehen aktuell regelmäßige Flugverbindungen von Sofia nach Deutschland sowie zu zahlreichen Flughäfen in Anrainerstaaten. Der Inlandsflugverkehr zwischen Sofia und Varna wurde wieder aufgenommen. Der internationale Personenzugverkehr ist nach wie vor eingestellt. Es werden lediglich Verbindungen nach Rumänien befahren.
Beschränkungen im Land
Der epidemiologische Ausnahmezustand gilt bis zum 31. März 2022. Die Öffnungszeiten und Zutrittsbedingungen öffentlicher Gebäude werden in Abhängigkeit des aktuellen Infektionsgeschehens unter Einhaltung der üblichen Hygiene- und Abstandsregeln kurzfristig angepasst. Gleiches gilt für Geschäfte, Apotheken, Restaurants, Bars, Diskotheken und Klubs.
Hygieneregeln
Es besteht u.a. Maskenpflicht bei der Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs, in Apotheken und anderen geschlossenen öffentlichen Räumen und auch im Freien, wenn kein Sicherheitsabstand eingehalten werden kann.
Empfehlungen
- Seien Sie bei allen Reisen weiterhin besonders vorsichtig und beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierte Infobox zu COVID-19/Coronavirus.
- Achten Sie bei Einreise nach Deutschland auf die geltenden Einreisevoraussetzungen zu Anmelde-, Quarantäne- und Nachweisregelungen (vollständige Impfung oder Genesenennachweis oder aktueller negativer COVID-19-Test).
- Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
- Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen bei der deutschen Botschaft in Sofia, auf der Webseite des bulgarischen Gesundheitsministeriums sowie auf dem bulgarischen COVID-19 Informationsportal.
- Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die bulgarischen Behörden unter der zentralen Notrufnummer 112 (neben Bulgarisch auch auf Englisch verfügbar).
- Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.
Sicherheit
Terrorismus
Aufgrund der bestehenden weltweiten Gefahr terroristischer Anschläge wurden in Bulgarien die allgemeinen Sicherheitsvorkehrungen verstärkt. Insbesondere wurden umfassende Kontrollen an den Grenzen eingeführt.
- Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis.
Innenpolitische Lage
Vor allem in Sofia, aber auch in anderen größeren Städten, ist es seit Anfang Juli 2020 immer wieder zu Anti-Regierungs-Demonstrationen unterschiedlicher Intensität und Straßenblockaden mit vereinzelten Gewaltausbrüchen.
- Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen.
- Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.
Kriminalität
Kleinkriminalität wie Taschendiebstähle kommt insbesondere an belebten Orten wie Flughäfen und Bahnhöfen sowie an von Touristen stark frequentierten Orten vor.
Es ist inner- wie außerorts zu Diebstählen aus nicht verschlossenen Autos gekommen, bei denen der Fahrer, z.B. wegen einer Reifenpanne, kurzzeitig abgelenkt war. Fahrzeug-Diebstähle kommen gelegentlich vor, wobei höherwertige Pkw mit ausländischem Kennzeichen bevorzugte Ziele sind. Es gibt stellenweise bewachte Parkplätze; dort wird jedoch bei Diebstahl des Fahrzeuges keine Haftung übernommen.
Vor dem Hintergrund hoher Zahlen von Flüchtlingen könnte die Mitnahme von Anhaltern nach bulgarischem Recht den mit hohen Strafen belegten Straftatbestand der Schleusung erfüllen.
- Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein, Reiseunterlagen und andere wichtige Dokumente sicher auf.
- Seien Sie in größeren Menschenmengen besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
- Schließen Sie Fahrzeuge immer ab und lassen Sie keine offen sichtbaren Gegenstände oder Wertsachen und Dokumente im Fahrzeug liegen.
- Nehmen Sie keine unbekannten Anhalter mit.
- Bevorzugen Sie bargeldlose Zahlungen und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit.
- Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfsersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich oder wenden Sie sich an die Polizei.
Natur und Klima
Bulgarien liegt in einer seismisch aktiven Zone, weshalb es zu Erdbeben kommen kann.
Es herrscht überwiegend Kontinentalklima mit warmen Sommern und relativ kalten Wintern.
Im Schwarzen Meer entstehen auch in Strandnähe immer wieder gefährliche Unterwasserströmungen. Es kommt vereinzelt zu tödlichen Badeunfällen.
- Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden und Rettungsschwimmer.
- Achten Sie auch in flachen Gewässern darauf, ob das Baden an der Stelle tatsächlich erlaubt ist.
- Machen Sie sich mit Verhaltenshinweisen bei Erdbeben, Vulkanen und Tsunamis vertraut. Diese bieten die Merkblätter des Deutschen GeoForschungsZentrums.
Reiseinfos
Grenzkontrollen
Bulgarien liegt auf der wichtigsten Transitroute für den Straßenverkehr von Deutschland über Serbien oder Rumänien in die Türkei. In der Ferienzeit entstehen durch den Urlaubsverkehr – insbesondere an Wochenenden – an den Grenzübergängen häufig Verkehrsstaus mit mehrstündigen Wartezeiten. Es wird deshalb empfohlen, Reisen in dieser Zeit am Wochenende zu meiden und auf Wochentage auszuweichen.
Die Grenzen von Bulgarien zu Serbien, zur Türkei und zur Republik Nordmazedonien sind EU-Außengrenzen. Da Bulgarien nicht Teil des Schengen-Raums ist, muss bei allen Grenzübertritten mit Ausweis- und Zollkontrollen gerechnet werden.
Aufgrund von umfangreichen Bauarbeiten auf bulgarischer Seite kommt es in Abhängigkeit von der allgemeinen Verkehrssituation immer wieder zu zusätzlicher Staubildung am Grenzübergang Kalotina/Gradinje (Serbien), wodurch längere Wartezeiten einzukalkulieren sind.
An den Grenzübergangen zu Rumänien Ruse/Giurgiu und Calafat/Vidin kann es insbesondere bei erhöhtem Verkehrsaufkommen an langen Wochenenden und in der Ferienzeit weiterhin zu teilweise erheblichen Verzögerungen kommen, insbesondere bei der Lkw-Abfertigung.
Infrastruktur/Verkehr
Die Verkehrswege können aufgrund von Maßnahmen im Zusammenhang zur Eindämmung von COVID-19 beeinträchtigt sein, siehe Aktuelles.
Es gibt Inlandsflüge, Eisenbahn- und Busverbindungen sowie Taxis.
Bei der Benutzung von Taxis sollte vor dem Einsteigen auf den Preisaufkleber geachtet werden, der für alle Taxis gesetzlich vorgeschrieben ist und der sich am Fenster der hinteren Türen befindet. Die meisten haben einen Tarif von deutlich unter 1,- BGN pro Einheit (unterschiedlich bei Tag oder Nacht). Vereinzelt werden weitaus höhere Preise verlangt (z.B. in Urlaubsorten). Dies ist nicht ungesetzlich und regional abweichend zulässig. Alle Taxis in Bulgarien sind gelb und mit Taxametern ausgestattet.
Der Zustand vieler Straßen (hauptsächlich innerörtlich, aber auch Landstraßen) ist schlecht. Große und tiefe Löcher im Belag sowie Steine und andere unvorhersehbare Hindernisse sind nicht selten. Wegen der damit verbundenen Gefahr von Unfällen und Beschädigungen ist vor allem bei Fahrten in Dunkelheit erhöhte Wachsamkeit geboten.
Es besteht ganzjährig die Pflicht, auch tagsüber mit Abblendlicht zu fahren.
Die Höchstgeschwindigkeit für normale PKW (Kategorie B, keine Kleinbusse zur Personenbeförderung) beträgt, sofern keine anderen Regelungen örtlich getroffen wurden, innerorts 50 km/h, außerorts 90 km/h, auf Schnellstraßen 120 km/h und auf Autobahnen 140 km/h. Die höchstzulässige Blutalkoholkonzentration für Fahrzeugführer liegt bei 0,5 Promille. Bei Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung ist mit Geldstrafe und – insbesondere bei Alkoholverstößen und Geschwindigkeitsübertretungen – Führerscheinentzug, ggf. auch des Halters, zu rechnen.
Polizeiliche Kontrollen an den Landstraßen und Autobahnen sind häufig. Verkehrspolizisten sind verpflichtet, reflektierende Schutzwesten und einen Dienstausweis mit Lichtbild, Name und Einheit zu tragen. Geldstrafen wegen Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung sind nie direkt an die kontrollierenden Verkehrspolizisten, sondern nur unbar per Bankeinzahlung zu zahlen.
Auch im Rahmen der Grenzkontrolle wird eine Überprüfung der Fahrzeugführerin/ des Fahrzeugführers auf unbezahlte Bußgelder vorgenommen. Werden unbezahlte Bußgelder, bei denen die Widerspruchsfristen abgelaufen und die nicht verjährt sind, festgestellt, wird der Vorgang vor Ort an die örtlich zuständige Nationalpolizei übergeben. Die Fahrerin/ der Fahrer hat die Möglichkeit, direkt am Grenzübergang das Bußgeld zu bezahlen. Andernfalls ist damit zu rechnen, dass Führerschein und ggf. der PKW eingezogen wird, was weitere Kosten nach sich zieht.
Der Shipkapass auf der E 85 ist ganzjährig für Fahrzeuge über zehn Tonnen gesperrt.
In der Zeit vom 15. November bis 1. März gilt landesweit eine Winterreifenpflicht (mindestens 4 mm Profil).
Für Fahrzeuge, die aus der Türkei kommen, hat Bulgarien die Desinfektionspflicht (gegen eine Gebühr) eingeführt. Dies kann zu zusätzlicher Staubildung an den türkisch-bulgarischen Grenzen führen.
Alle Fahrzeuge, ausgenommen Motorräder, benötigen auf den bulgarischen Nationalstraßen eine Vignette, die seit Anfang Januar 2019 nur noch digital gegen Bezahlung per Bank- oder Kreditkarte erhältlich ist.
Die Vignette kann online bei BGToll erworben werden oder an Tankstellen, Grenzübergängen und bei den Straßenbehörden. Es gibt Vignetten für einen Tag, ein Wochenende, eine Woche, einen Monat, drei Monate oder ein Jahr. Es wird empfohlen, die Bestellbestätigung, die als Quittung gilt, mitzuführen und über die Gültigkeitsdauer hinaus aufzubewahren.
Die Wochen- und Monatsvignetten gelten jeweils ab dem Kauftag bis einschließlich des gleichen Tages der Folgewoche bzw. des Folgemonats. Die Jahresvignette ist ein Jahr ab einem gewünschten Datum gültig. Dieses Datum wird beim Kauf der Vignette durch den Kunden ausgewählt/ bestimmt.
Wer ohne gültige Vignette fährt, muss eine Strafe in Höhe von 300,00 BGN zahlen, kann aber hilfsweise eine Ausgleichszahlung in Höhe von 70,00 BGN leisten, die ihm ermöglichen soll, zeitnah, d.h. noch am selben Tag, die erforderliche Vignette zu erwerben. Bei erneutem Fahren ohne Vignette wird aber eine Strafzahlung fällig.
Führerschein
Der deutsche Führerschein ist gültig und ausreichend.
LGBTIQ
Eine Diskriminierung aufgrund sexueller Orientierung ist in Bulgarien verboten. Die gesellschaftliche Akzeptanz der LGBTIQ-Gemeinschaft ist im Vergleich zu anderen EU-Mitgliedstaaten jedoch schwächer ausgeprägt. Weder gleichgeschlechtliche Ehen noch eingetragene Partnerschaften sind derzeit zugelassen. Das bulgarische Verfassungsgericht erklärte am 27. Juli 2018, dass das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, auch bekannt als Istanbul-Konvention, nicht der bulgarischen Verfassung entspricht.
- Beachten Sie die allgemeinen Hinweise für LGBTIQ.
Rechtliche Besonderheiten
Bulgarien ist Transitland auf der so genannten “Balkan-Route” des internationalen Drogenschmuggels. Wegen Drogendelikten überführte Straftäter müssen mit empfindlichen und langjährigen Haftstrafen rechnen.
Beim Versuch des illegalen Grenzübertritts, etwa durch das Verstecken von Personen im Auto (auch wenn das Ziel der Reise nicht Bulgarien, sondern Deutschland ist), kann das benutzte Fahrzeug als „Tatwerkzeug“ entschädigungslos zu Gunsten des bulgarischen Staates eingezogen werden.
Gegen Ausländer, die in Bulgarien einer strafbaren Handlung beschuldigt werden, können die bulgarischen Behörden ein Ausreiseverbot verhängen, das gewöhnlich für die gesamte Dauer der Ermittlungen aufrechterhalten wird. Die Konsequenz – auch für Touristen – kann ein monatelanger Zwangsaufenthalt in Bulgarien sein.
Als Folge einer strafrechtlichen Verurteilung wird oft ein ein- oder mehrjähriges Verbot der Wiedereinreise verhängt.
Geld/Kreditkarten
Landeswährung ist der Lev (BGN). Bargeld sollte eher in Banken als in Wechselstuben getauscht werden. Geldautomaten sind weit verbreitet. Der maximale Betrag, der üblicherweise ausgezahlt wird, beträgt zurzeit 400,- BGN.
- Lassen Sie bei der Benutzung von Geldautomaten und Zahlung mit Kreditkarte die üblichen Vorsichtsmaßnahmen gegen Betrug walten, um ein Ausspähen der Geheimzahl, eine Manipulation der Geldautomaten oder das Kopieren der Karte zu verhindern.
Einreise und Zoll
Ein- und auch Durchreisebestimmungen können aufgrund von Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 derzeit abweichen, siehe Aktuelles.
Einreise- und Einfuhrbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie nur direkt bei den Vertretungen Ihres Ziellandes.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls und per App “Zoll und Reise” finden oder dort telefonisch erfragen.
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
- Reisepass: Ja
- Vorläufiger Reisepass: Ja
- Personalausweis: Ja
- Vorläufiger Personalausweis: Ja
- Kinderreisepass: Ja
Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Alle Reisedokumente müssen bei Ein- und Ausreise gültig sein. Abgelaufene Reisedokumente können bei der Einreise nach Bulgarien und bei der Ausreise aus Bulgarien seitens der bulgarischen Grenzpolizei zu Zurückweisungen führen.
Von der Ein- bzw. Ausreise mit einem als gestohlen/verloren gemeldeten und wieder aufgefundenen Reisedokument wird abgeraten. Auch wenn die örtliche deutsche Polizei bzw. Passbehörde die Fahndung nach diesem Dokument aufgehoben hat, besteht keine Garantie, dass diese Information auch an den Grenzkontrollstellen vorliegt.
Die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften an die von ihren Passagieren mitzuführenden Dokumente weichen zum Teil von den staatlichen Regelungen ab.
Registrierung
Bei Aufenthalten von mehr als 90 Tagen ist es erforderlich, dass man sich bei der zuständigen Ausländerbehörde am Aufenthaltsort anmeldet und die Ausstellung einer „Bescheinigung für EU-Bürger“ über das Aufenthaltsrecht beantragt.
Minderjährige
Minderjährige, die neben der deutschen auch die bulgarische Staatsangehörigkeit haben, werden von den bulgarischen Behörden als bulgarische Staatsangehörige angesehen und müssen daher die für bulgarische Minderjährige gültigen Reisebestimmungen erfüllen. Reist ein solcher Minderjähriger allein oder in Begleitung einer nicht sorgeberechtigten Person aus Bulgarien aus, so ist grundsätzlich eine Vollmacht des oder der Sorgeberechtigten erforderlich. Die Vollmacht des anderen Elternteils wird benötigt, wenn ein Minderjähriger in Begleitung nur eines Sorgeberechtigten reist.
Minderjährige mit doppelter Staatsangehörigkeit (z.B. deutsch und bulgarisch) benötigen dann keine notarielle Einverständniserklärung des nicht mitreisenden Elternteils, wenn beide gültigen Pässe/Personalausweise bei Grenzübertritt den bulgarischen Grenzbehörden vorgelegt werden, siehe YourEurope.
Weitere Einzelheiten erfragen Sie bitte bei der bulgarischen Botschaft in Berlin.
Einfuhrbestimmungen
Die Ein- und Ausfuhr von Summen ab 10.000,- Euro ist gegenüber den bulgarischen Zollbehörden schriftlich zu deklarieren. Entsprechende Formulare sind u.a. auch auf Deutsch, Englisch und Französisch beim Zoll erhältlich. Mit Bargeld sind auch Wertpapiere gemeint.
Die Ein- und Ausfuhr von Waren unterliegt den Bestimmungen der Europäischen Union. Der Grundsatz keiner Warenkontrollen schließt Stichprobenkontrollen im Rahmen der polizeilichen Überwachung der Grenzen und der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs nicht aus.
Erfolgt die Einreise nicht direkt aus einem anderen EU-Staat, muss unter Umständen nachgewiesen werden, dass die Waren innerhalb der EU erworben wurden. Bei großen Mengen von Alkohol, Kaffee und ähnlichen hoch besteuerten Waren muss eventuell glaubhaft gemacht werden, dass sie für persönliche, nicht kommerzielle Zwecke bestimmt sind.
Bei Nichtbeachtung der Deklarationspflichten wird der gesamte im- oder exportierte Betrag entschädigungslos zu Gunsten des bulgarischen Staates eingezogen. Außerdem können Bußgelder verhängt werden.
Ausländer dürfen ferner Edelmetalle, -steine und -erzeugnisse ein- und ausführen, ohne sie zu deklarieren:
- bis zu 37 Gramm Gold und Platin (in rohem oder bearbeitetem Zustand und Münzen),
- 60 Gramm Gold- oder Platinschmuck
- 300 Gramm Silber (in rohem oder bearbeitetem Zustand, Münzen und Schmuck)
Bei größeren Mengen ist eine schriftliche Zollerklärung abzugeben. Bei Nichtbeachtung der Deklarationspflicht gilt auch hier, dass die gesamte mitgeführte Ware entschädigungslos eingezogen wird und Bußgelder verhängt werden können.
Bei Münzen mit archäologischem, historischem oder numismatischem Wert und Gegenständen unter Denkmalschutz ist eine Ausfuhrbescheinigung des Kulturministeriums vorzulegen.
Heimtiere
Für Reisen mit bestimmten Heimtieren (Hunde, Katzen, Frettchen) in Länder der Europäischen Union mit Ausnahme von Irland, Großbritannien, Malta und Finnland, wo abweichende Bestimmungen gelten, ist ein EU-Heimtierausweis erforderlich. Er dient u. a. als Nachweis, dass das Tier gegen Tollwut geimpft ist.
Einen Musterausweis sowie weitergehende Informationen bietet das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft.
Gesundheit
Aktuelles
Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat die Erkrankung COVID-19, die durch das neuartige Coronavirus SARS-CoV-2 ausgelöst wird, zur Pandemie erklärt.
- Beachten Sie die fortlaufend aktualisierten Informationen zu COVID-19 sowie die Hinweise im Merkblatt COVID-19, auf den Seiten der WHO, des RKI und der BZgA.
Masern
Die WHO hat im Januar 2019 das Verzögern oder Auslassen von Impfungen zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Insbesondere der fehlende Impfschutz gegen Masern birgt bei international steigenden Fallzahlen ein hohes Risiko.
- Überprüfen Sie im Rahmen der Reisevorbereitung Ihren sowie den Impfschutz Ihrer Kinder gegen Masern und lassen diesen ggf. ergänzen.
Impfschutz
Für die Einreise nach Bulgarien sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.
- Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
- Als Reiseimpfung werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B, FSME und Tollwut empfohlen.
- Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung im Merkblatt Reise-Impfempfehlungen.
- Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.
HIV/AIDS
Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen und Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein HIV-Übertragungsrisiko.
- Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.
Durchfallerkrankungen
Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe Merkblatt Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:
- Trinken Sie ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs, nie Leitungswasser. Durch Kauf von Flaschenwasser mit Kohlensäure kann eine bereits zuvor geöffnete Flasche leichter identifiziert werden.
- Benutzen Sie unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen möglichst Trinkwasser.
- Falls kein Flaschenwasser zur Verfügung steht, verwenden Sie gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser.
- Kochen oder schälen Sie Nahrungsmitteln selbst.
- Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern.
- Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, stets jedoch vor der Essenszubereitung und vor dem Essen.
- Wenn möglich, desinfizieren Sie Ihre Hände mit Flüssigdesinfektionsmittel.
FSME und Borreliose
In den Flussniederungen besteht das Risiko der Übertragung einer Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) v.a. in den Monaten April bis Oktober (spärliche Datenlage). Der in Deutschland erhältliche FSME-Impfstoff schützt. Zecken können auch andere Krankheiten (z.B. die Borreliose) übertragen.
- Suchen Sie Ihren Körper nach Aufenthalten im Freien im o.e. Zeitraum sorgfältig nach Zecken ab und entfernen sie diese so rasch wie möglich. Für weitere Empfehlungen zu möglicherweise notwendigen Behandlungen ist ein Arzt aufzusuchen.
- Lassen Sie sich hinsichtlich einer FSME-Impfung beraten und ggf. impfen.
Tollwut
Bei der Tollwut handelt es sich um eine regelmäßig tödlich verlaufende Infektionskrankheit, die durch Viren verursacht wird, welche mit dem Speichel infizierter Tiere oder Menschen übertragen werden (durch Biss, Belecken verletzter Hautareale oder Speicheltröpfchen auf den Schleimhäuten von Mund, Nase und Augen). In Bulgarien treten gelegentlich Fälle von Tollwut auf. Einen zuverlässigen Schutz vor der Erkrankung bietet die Impfung, siehe Merkblatt Tollwut.
- Vermeiden Sie den Kontakt mit streunenden Tieren.
- Lassen Sie sich hinsichtlich einer Tollwut-Impfung beraten und ggf. impfen.
- Suchen Sie auch bei bestehender Impfung nach Kontakt mit einem potentiell infizierten Tier oder Menschen (Biss, Belecken verletzter Hautareale oder Speicheltröpfchen auf den Schleimhäuten von Mund, Nase und Augen) umgehend einen Arzt auf.
West-Nil-Fieber
Beim West-Nil-Fieber handelt es sich um eine durch Zugvögel verbreitete, von tagaktiven Mücken auf den Menschen übertragene Viruserkrankung. In den Sommermonaten kann es in Bulgarien zu saisonalen Ausbrüchen kommen; aktuelle Fallzahlen bietet das ECDC. Die Infektion verläuft überwiegend klinisch unauffällig, in seltenen Fällen können jedoch schwere neurologische Symptome auftreten. Eine Schutzimpfung oder spezifische Behandlung existiert nicht, siehe Merkblatt West-Nil-Fieber.
- Schützen Sie sich zur Vermeidung von West-Nil-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung ist nicht mit der in Deutschland vergleichbar. Zwar ist die Ausbildung der Ärzte an den großen Krankenhäusern insgesamt gut, es fehlt jedoch vielerorts an moderner medizinischer Ausstattung. Viele der in Deutschland gängigen Medikamente sind in bulgarischen Apotheken erhältlich; dennoch sollten Personen, die auf regelmäßige Einnahme von Medikamenten angewiesen sind, diese mitbringen.
Ausländische Patienten haben in der Regel die Kosten für eine ärztliche Behandlung vor Ort in bar zu bezahlen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Kosten für die medizinische Behandlung von Ausländern relativ hoch sein können. Es sollte auf jeden Fall auf Ausstellung einer formellen Rechnung/Quittung bestanden werden.
Am Goldstrand kann vermehrt festgestellt werden, dass Privatärzte, die ihre Praxen z.T. in Hotels haben, sehr hohe Gebühren auch für einfachere Behandlungen verlangen. Vereinzelt wird von deutschen Ärzten auch über aufwändige und teure Fehldiagnosen und unnötige Behandlungen berichtet. Bei Nichtbezahlung wird mit Verhinderung der Ausreise und Passeinzug gedroht. In Einzelfällen werden Touristen durch Service-Personal des Arztes oder z.T. auch durch einzelne Hotelmitarbeiter bedrängt, die Rechnung zu begleichen und bei Ankunft in Deutschland sogar weiter mit Telefonanrufen belästigt. Erfragen Sie die Behandlungskosten nach Möglichkeit im Voraus und wenden Sie sich in diesen Fällen bitte sofort an Ihren Reiseveranstalter und die Polizei.
In Deutschland gesetzlich Versicherte können medizinische Notfallbehandlungen in staatlichen Krankenhäusern und bei Ärzten, die mit der bulgarischen Nationalen Krankenversicherung vertraglich verbunden sind, direkt über die Versicherung abrechnen, eine Barzahlung ist dann nicht erforderlich. Voraussetzung hierfür ist die Vorlage der Europäischen Krankenversicherungskarte (European Health Insurance Card – EHIC), erhältlich bei Ihrer Krankenversicherung in Deutschland. Siehe hierzu auch die Informationen der bulgarischen staatlichen Krankenversicherung NHIF.
- Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Krankenversicherung ab, die Risiken abdeckt, die von den gesetzlichen Kassen nicht übernommen werden (z. B. notwendiger Rücktransport nach Deutschland im Krankheitsfall, Behandlung bei Privatärzten oder in Privatkliniken). Ausführliche Informationen bietet die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung – Ausland.
Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:
- Alle Angaben sind zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes.
- Die Empfehlungen sind auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort, zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten.
- Alle Angaben sind stets auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden und erfordern ggf. eine medizinische Beratung.
- Die medizinischen Hinweise sind trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder stets vollkommen aktuell sein. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Länderinfos zu Ihrem Reiseland
Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.
Weitere Hinweise für Ihre Reise
Quelle: auswaertiges-amt.de