Belgien: Reise- und Sicherheitshinweise (COVID-19-bedingte Reisewarnung)

Letzte Änderungen: Aktuelles (Entfall Abschnitt Brexit); redaktionelle Änderungen

Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:
– Verfolgen Sie Nachrichten und Wetterberichte
– Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz
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Aktuelles

Die Ausbreitung von COVID-19 führt weiterhin zu Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr und Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens.

Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Belgien wird gewarnt.

Epidemiologische Lage

Belgien ist von COVID-19 stark betroffen. Belgien ist als Hochrisikogebiet eingestuft.

Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) und die belgischen Gesundheitsbehörden.

Einreise

Einreisende nach Belgien müssen grundsätzlich vor Einreise ein elektronisches „Passenger Locator Form” (PLF) ausfüllen und elektronisch versenden. Der elektronische Nachweis soll bei Einreise mitgeführt werden, da Kontrollen möglich sind. Die Nichtbeachtung kann zu einer Geldbuße in Höhe von bis zu 250,- Euro führen.
Die Einreise aus Nicht-Schengen-Staaten kann bei fehlendem Formular bzw. falschen Angaben verweigert werden. Einzelheiten, auch zur Frage, welcher Personenkreis das PLF ausfüllen muss, sind im Vorspann des Formulars erläutert.

In Abhängigkeit von der Infektionslage nimmt Belgien eine Einstufung in „rote“, „orange“ und „grüne“ Regionen vor. Die Einstufung wird regelmäßig angepasst. Ganz Deutschland ist als „rot“ eingestuft. Da sich die Einstufungen rasch ändern können, empfiehlt sich eine Überprüfung vor einer geplanten Abreise.

Einreisende aus orangen und grünen Regionen unterliegen keiner Test- und Quarantänepflicht, sofern sie symptomfrei sind. Reisende aus einer jetzt oder in den letzten 14 Tagen als „rot“ eingestuften Region innerhalb der EU müssen bei Einreise das Digitale COVID-Zertifikat der EU als Nachweis einer vollständigen Impfung bzw. einer Genesung (Genesenennachweis/positiver PCR-Test innerhalb der letzten 180 Tage) oder einer negativen Testung mit sich führen. Zulässig ist ein PCR-Test, dessen Abstrichentnahme maximal 72 Stunden zurückliegt, oder ein Antigentest, der maximal 48 Stunden vor der Einreise in einem Testzentrum/einer Apotheke durchgeführt wird. Zusätzlich muss von Nicht-Geimpften und Nicht-Genesenen ein PCR- oder Antigentest am siebten Tag nach Einreise durchgeführt werden. Eine Quarantänepflicht besteht nicht.

Kinder unter 12 Jahren sowie Grenzgänger/-pendler sind von der Testpflicht befreit. Ebenso befreit sind Personen, die aus einer roten Zone innerhalb der EU mit Kfz, Zug oder Bus einreisen und weniger als 48 Stunden in Belgien bleiben.

Reisende aus einem „rot“ eingestuften Land außerhalb der EU, die vollständig mit einem in der EU anerkannten Impfstoff geimpft sind, begeben sich in Quarantäne und lassen sich am ersten oder zweiten Tag ihres Aufenthalts testen (PCR- oder Antigentest). Die Quarantäne endet mit negativem Testergebnis. Ein erneuter Test ist am siebten Tag nach Einreise erforderlich. Reisende, die nicht vollständig geimpft sind, müssen max. 72 Stunden vor Reiseantritt einen PCR- oder Antigentest durchführen. Sie begeben sich nach Einreise für zehn Tage in Quarantäne und lassen sich am ersten und am siebten Tag testen. Die Quarantäne endet mit einem negativen Testergebnis des zweiten Tests nach Einreise.

In der Region Brüssel-Hauptstadt gilt für Reisende aus einer roten Zone innerhalb/außerhalb der EU, die nicht geimpft oder genesen sind, zusätzlich zur Testpflicht eine Quarantäne von zehn Tagen. Diese kann durch einen negativen PCR- oder Antigentest am siebten Tag nach Einreise verkürzt werden.

Eine aktuelle Übersicht der belgischen Reiseregelungen finden Sie auf dieser Webseite.

Durch- und Weiterreise

Es gelten keine Beschränkungen für Personen, die aus einer orangen oder grünen Region zur Durchreise einreisen. Personen, die aus einer „roten Region“ kommen und innerhalb von 48 Stunden durch Belgien durchreisen, benötigen keinen negativen Test. Wenn Fluggesellschaften oder das Zielland allerdings einen PCR- oder Antigentest fordern, muss ein negativer Test beim Boarding vorgewiesen werden. Je nach genutztem Verkehrsmittel und Aufenthaltsdauer muss ggf. das „Passenger Locator Form“ (PLF) ausgefüllt werden.

Reiseverbindungen

Es gibt keine Einschränkungen im grenzüberschreitenden Flug-, Zug- und Busverkehr.

Beschränkungen im Land

Das Covid Safe Ticket (belgische Bezeichnung für das digitale COVID-Zertifikat der EU) als Nachweis der Impfung, Genesung oder Testung ist landesweit verpflichtend bei Veranstaltungen mit mehr als 50 Personen in Innenräumen oder mehr als 100 Personen im Freien, in der Gastronomie, bei kulturellen Veranstaltungen in Theatern, Kinos, Konzerthäusern, in Museen und weiteren öffentlichen Orten. Die Verpflichtung gilt für Personen ab 16 Jahren, bei Großveranstaltungen und Besuchen in Krankenhäusern und Altenheimen gilt sie bereits ab 12 Jahren.

Diskotheken sind seit 27. November 2021 geschlossen. Für Weihnachtsmärkte und Gastronomie gelten Beschränkungen der Öffnungszeiten, Sportveranstaltungen müssen ohne Zuschauer stattfinden.

Private Feiern außerhalb der Wohnung sind verboten, ausgenommen sind Hochzeiten und Trauerfeiern. Veranstaltungen in Innenräumen dürfen seit dem 29. November 2021 nur mit Zuweisung fester Sitzplätze stattfinden.

Bei Nichtbeachtung drohen Strafen zwischen 50,- und 500,- Euro.

Weiterführende Informationen zu Testzentren in Brüssel und Apotheken in Belgien, die Antigentests durchführen, sind abrufbar.

Die Bevölkerung ist aufgerufen, private Kontakte zu reduzieren und diese Treffen nach Möglichkeit im Freien stattfinden zu lassen.

Hygieneregeln

Es gelten Abstandsregeln von 1,5 Meter. Es besteht landesweit Maskenpflicht für Personen ab zehn Jahren in öffentlichen Verkehrsmitteln inkl. Haltestellen und Bahnhöfen sowie an den Flughäfen, in Geschäften, Einkaufszentren, z.T. auch in Einkaufsstraßen, bei körpernahen Dienstleistungen, in Gotteshäusern, Kultureinrichtungen, auf Märkten und beim Betreten von Restaurants/Cafés. Eine Missachtung der Regelungen kann zu einer Geldbuße in Höhe von bis zu 250,- Euro führen.

Empfehlungen

  • Seien Sie bei allen Reisen weiterhin besonders vorsichtig und beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierte Infobox zu COVID-19/Coronavirus.
  • Achten Sie bei Einreise nach Deutschland auf die geltenden Einreisevoraussetzungen zu Anmelde-, Quarantäne- und Nachweisregelungen (vollständige Impfung oder Genesenennachweis oder aktueller negativer COVID-19-Test).
  • Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
  • Füllen Sie vor Einreise online ein Passenger Locator Form aus.
  • Überprüfen Sie vor Reiseantritt die Einstufung Deutschlands in Belgien.
  • Informieren Sie sich über Maßnahmen und Verhaltensregeln in deutscher Sprache bei den belgischen Behörden.
  • Beachten Sie die Test- und Quarantänepflicht, wenn Sie aus einer „roten Zone“ einreisen.
  • Informationen über Maßnahmen und Verhaltensregeln sowie Zahlen zur epidemiologischen Lage in deutscher Sprache bietet Info-Coronavirus in Belgien.
  • Bitte beachten Sie, dass sich die belgischen COVID-19-Regelungen mit steigenden Infektionszahlen auch sehr kurzfristig ändern können.
  • Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten nehmen Sie telefonisch Kontakt mit einem Arzt auf und isolieren sich zunächst selbst in der Wohnung/im Hotel. Der Arzt wird je nach Symptomlage das weitere Vorgehen mit Ihnen besprechen.

Sicherheit

Terrorismus

In der Vergangenheit wurden terroristische Anschläge in Belgien verübt, so im März 2016 am internationalen Flughafen Zaventem in Brüssel und in der U-Bahnstation Maelbeek in der Brüsseler Innenstadt. Im Juni 2017 gab es einen Anschlagsversuch am Brüsseler Zentralbahnhof. Die landesweite Terrorwarnstufe wurde inzwischen wieder auf zwei (von vier) gesenkt.

Es finden weiterhin Stichprobenkontrollen an den Bahnhöfen im internationalen Zugverkehr und Zugangskontrollen an den Flughäfen statt. An Flughäfen, Bahnhöfen und Regierungsgebäuden ist mit einer erhöhten Polizei- und Militärpräsenz zu rechnen.
Offizielle Informationen sind beim belgischen Centre de Crise erhältlich.

  • Führen Sie stets ein nationales Ausweisdokument mit sich.
  • Planen Sie genügend Zeit für Sicherheitskontrollen ein.
  • Bewegen Sie sich in der Stadt mit erhöhter Aufmerksamkeit und Wachsamkeit.
  • Folgen Sie den Anweisungen der belgischen Sicherheitskräfte.
  • Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis.

Kriminalität

Als Großstadt ist Brüssel verstärkt von Taschendiebstahl bzw. -raub und Kleinkriminalität betroffen. Besonders betroffen sind der Süd- und der Nordbahnhof mit dem angrenzenden Stadtteil Molenbeek und entlang des Schelde-/Willebroek-Kanals, aber auch belebte Plätze bzw. Metrostationen und Touristenattraktionen, sowie das Europaviertel.

  • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein, Flugscheine und andere wichtige Dokumente sicher auf und speichern Sie Kopien am besten elektronisch. Führen Sie bei Ausflügen und Stadtrundgängen nur Kopien von Ausweisen mit sich.

  • Bevorzugen Sie bargeldlose Zahlungen und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld mit; tragen Sie keine nicht benötigten Wertsachen mit sich.

  • Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, Bahnhöfen, in der U-Bahn, im Bus besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.

  • Lassen Sie an Raststätten oder Parkplätzen keine offen sichtbaren (Wert-)Gegenstände im Fahrzeug liegen und schließen Sie das Fahrzeug beim Verlassen ab. Verriegeln Sie auch beim Fahren die Türen.

  • Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfsersuchen angeblicher Bekannter skeptisch, teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich, oder wenden Sie sich an die Polizei.

Natur und Klima

Es herrscht gemäßigtes Klima.

Reiseinfos

Infrastruktur/Verkehr

Die Verkehrswege können aufgrund von Maßnahmen im Zusammenhang zur Eindämmung von COVID-19 beeinträchtigt sein, siehe Aktuelles.

Es gibt ein sehr gutes Eisenbahnnetz und Busverbindungen. Der öffentliche Verkehr kann von Streik- und Protestaktionen betroffen sein. Aktuelle Informationen bieten die belgische Bahn SNCB und die Brüsseler Verkehrsbetriebe STIB.

Das Straßen- und Autobahnnetz ist sehr gut ausgebaut.
In Brüssel, Antwerpen und Gent gelten Umweltzonen (Low Emission Zones, LEZ), in denen die Kennzeichen aller Fahrzeuge automatisch von Kameras erfasst werden.

Für Fahrzeuge mit deutschem Kennzeichen ist eine kostenlose Registrierung für Antwerpen, Gent und Brüssel notwendig. Bei Nichtbeachtung drohen hohe Bußgelder.
Aufgrund unterschiedlicher Regelungen ist die Registrierung in einer LEZ nicht auf eine andere LEZ übertragbar.

Die Fahrverbote für die Umweltzonen werden bis 2025 stufenweise ausgeweitet Welche Regeln gelten, erfahren Sei bei Klick auf die o.g. Städte und auf der Webseite der Botschaft Brüssel.

Die Promillegrenze beträgt 0,5.

Insbesondere im Europaviertel und in touristischen Zonen sind E-Roller ein beliebtes Transportmittel für Belgier und Touristen. Bei Nutzung der Angebote ist vor allem hinreichend auf die eigene Sicherheit zu achten. Diese Roller können auch eine Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer darstellen.

Führerschein

Der deutsche Führerschein ist ausreichend.

LGBTIQ

Es gibt keine Hinweise auf besondere Schwierigkeiten, die Akzeptanz ist insbesondere in Großstädten gut ausgeprägt.

Strafrecht

Verbindliche Auskünfte zu speziellen strafrechtlichen Bestimmungen können direkt beim belgischen Justizministerium erbeten werden. Weitere Informationen sind bei den Maisons de Justice erhältlich.

Geld/Kreditkarten

Zahlungsmittel ist der Euro. Das Abheben von Bargeld an Geldautomaten und die Bezahlung mit Bank- und Kreditkarten sind überall möglich. Barzahlung ist derzeit nicht überall möglich.

Einreise und Zoll

Ein- und auch Durchreisebestimmungen können aufgrund von Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 derzeit abweichen, siehe Aktuelles.

Einreise- und Einfuhrbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie nur direkt bei den Vertretungen Ihres Ziellandes.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls  und per App “Zoll und Reise” finden oder dort telefonisch erfragen.

Reisedokumente

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Ja
  • Personalausweis: Ja
  • Vorläufiger Personalausweis: Ja
  • Kinderreisepass: Ja

Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Belgien ist Vertragspartei des Europäischen Übereinkommens über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedsstaaten des Europarates vom 13.12.1957. Reisedokumente außer dem vorläufigen Personalausweis dürfen seit höchstens einem Jahr abgelaufen sein.

Minderjährige

Es sind keine besonderen Bestimmungen für die Einreise von Minderjährigen bekannt.

Einfuhrbestimmungen

Die Ein- und Ausfuhr von Waren unterliegt den Bestimmungen der Europäischen Union. Der Grundsatz keiner Warenkontrollen schließt Stichprobenkontrollen im Rahmen der polizeilichen Überwachung der Grenzen und der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs nicht aus.

Vorsicht gilt derzeit beim Transport von Schweinefleisch: Es sind Fälle der Afrikanischen Schweinepest aufgetreten. An dieser Tierseuche können ausschließlich Schweine (Haus- und Wildschweine) erkranken, für den Menschen ist sie ungefährlich. Das Virus, das die Krankheit auslöst, kann in frischem, gefrorenem, gepökeltem und geräuchertem Fleisch sowie Wurstwaren vorhanden sein. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hat zur Afrikanischen Schweinepest weitere Informationen veröffentlicht.

Heimtiere

Für Reisen mit bestimmten Heimtieren (Hunde, Katzen, Frettchen) in Länder der Europäischen Union mit Ausnahme von Irland, Großbritannien, Malta und Finnland, wo abweichende Bestimmungen gelten, ist ein EU-Heimtierausweis erforderlich. Er dient u. a. als Nachweis, dass das Tier gegen Tollwut geimpft ist.
Einen Musterausweis sowie weitergehende Informationen bietet das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft.

Gesundheit

Aktuelles

Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat die Erkrankung COVID-19, die durch das neuartige Coronavirus SARS-CoV-2 ausgelöst wird, zur Pandemie erklärt.

Masern

Die WHO hat im Januar 2019 das Verzögern oder Auslassen von Impfungen zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Insbesondere der fehlende Impfschutz gegen Masern birgt bei international steigenden Fallzahlen ein hohes Risiko.

  • Überprüfen Sie im Rahmen der Reisevorbereitung Ihren sowie den Impfschutz Ihrer Kinder gegen Masern und lassen diesen ggf. ergänzen.

Impfschutz

Für die Einreise nach Belgien sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.

Medizinische Versorgung

Das Versorgungsniveau in Belgien ist gut.
Es besteht in Belgien für alle Personen, die in Deutschland gesetzlich versichert sind, ein Anspruch auf Behandlung bei Ärzten, Zahnärzten und in Krankenhäusern, die vom ausländischen gesetzlichen Krankenversicherungsträger zugelassen sind. Als Nachweis ist die europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) bzw. eine Ersatzbescheinigung vorzulegen. Beide Dokumente erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse.

Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss: 

  • Alle Angaben sind zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes.
  • Die Empfehlungen sind auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort, zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten.
  • Alle Angaben sind stets auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden und erfordern ggf. eine medizinische Beratung.
  • Die medizinischen Hinweise sind trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder stets vollkommen aktuell sein. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

Länderinfos zu Ihrem Reiseland

Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

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Quelle: auswaertiges-amt.de

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